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15.05.2020 in Service
Nachdem mich viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke erreicht hatten, hatte ich einige Fragen an den Bürgermeister geschickt.
Zwischenzeitlich sind meine Fragen beantwortet worden:
1. Werden für den Monat Mai Kitagebühren von denjenigen erhoben, deren Kinder sich nicht in der Notbetreuung befinden?
Antwort: Nein.
2. In welcher Form wurden die Eltern über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Kitagebühren informiert?
Antwort: In dieser 20. KW wird ein Elternbrief an alle Eltern verschickt und die Information wird auf der Homepage platziert.
3. Wie plant die Gemeindeverwaltung die Umsetzung des „eingeschränkten Regelbetriebs“ in den Kitas gemäß der Mitteilung des MBJS?
Antwort: Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage gibt es lediglich eine Presseerklärung aber noch keine Regelungen seitens des Landes Brandenburg zu diesem Sachverhalt. Alle Kitas (inkl. der Freien) haben die entsprechenden Informationen bekommen und sollen ein Konzept erstellen, ob und unter welchen Umständen und bis zu welcher Maximalöffnung eine Ausweitung der Betreuung möglich ist. Berücksichtigt werden die Vorgaben zu den maximalen Gruppengrößen (6 Krippe / 10 Kita / 15 Hort) und die Hygieneanforderungen seitens der Gesundheitsämter und Unfallkassen. Zu klären ist die Kollision zwischen der weiteren Öffnung der Kitas durch das MBJS und den Hygienevorgaben durch das Gesundheitsamt.
4. Welche Auswirkungen hat die Teilnahme von Kindern am eingeschränkten Regelbetrieb, laut MBJS eine Betreuung von mindestens einem Tag pro Woche, auf die Kitabeitragspflicht der Eltern?
Antwort: Für den Monat Mai keine, da für die Kinder welche im Mai nicht in der Notbetreuung waren durch das Land eine Entschädigungspauschale bezahlt wird.
Ab Juni soll die Regelung, welche für die Notbetreuung bereits Anwendung findet herangezogen werden. Für eine Betreuung von bis zu 10 Tagen im Monat ist die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, für eine Betreuung von mehr als 10 Tagen ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.
Außer das Land erweitert seine Erstattungsregelungen, dazu ist zum heutigen Tag nichts bekannt.
5. In welcher Form werden die Kitabeitragspflichtigen (Eltern) von der Gemeindeverwaltung über die aktuelle und zukünftige Entwicklung informiert?
Antwort: Verfahren wie Antwort zu Frage 2.
13.05.2020 in Service
Mich erreichen viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke. Ende März 2020 hat die Glienicker Gemeindeverwaltung zu den Kitagebühren etwas veröffentlicht. Seit dem haben sich die Vorgaben des Landes aber verändert.
Ich habe beim Bürgermeister heute eine entsprechende Anfrage eingereicht, um Klarheit für die betroffenen Eltern zu erzielen.
Nach Beantwortung meiner Anfrage, werde ich selbstverständlich informieren.

22.04.2020 in Service
Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird fortgesetzt und ausgeweitet – und zwar wie folgt:
Im Landkreis Oberhavel wird folgendes Verfahren durchgeführt:
Die Hotline für die Kita-Notfallbetreuung unter der Rufnummer 03301 601-3400 wird ab Montag, 20.04.2020, wieder montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen sein. Die neuen Anträge stehen hier zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Oberhavel
20.11.2019 in Service
Die Glienickerin Caren Berend erhielt heute den Ehrenamtspreis des Landkreises Oberhavel. Ausgezeichnet wurde sie im Rahmen einer Feierstunde am Dienstag, den 19.11.2019 im Kreistagssaal in Oranienburg durch Landrat Ludger Weskamp.
Eine Herzensangelegenheit für Caren Berend ist es, älteren Menschen Zeit und Zuwendung zu schenken. Seit vielen Jahren engagiert sie sich ehrenamtlich im Glienicker Seniorenpflegeheim. Mit Menschlichkeit den letzten Lebensabschnitt verbringen und in Würde sterben können, das sollte ihrer Meinung nach selbstverständlich sein. Dafür setzt sie sich ein, schenkt den Menschen ihre Zeit und arbeitet damit gegen die Vereinsamung im Heim. Zusätzlich absolvierte sie einen Kurs für Lebens- und Sterbebegleitung beim Union Hilfswerk und nimmt an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema teil.
Viel Zeit spendet Carin Berend auch dem Glienicker Verein Bürgersinn e.V., in dem sie aktives Mitglied ist. Menschlichkeit, Herzenswärme und die Würde der Menschen sind das, was die ehrenamtliche Arbeit von Frau Berend auszeichnet. Menschen wie sie sind Vorbilder für unsere Gesellschaft, Vorbilder für mehr Miteinander.
19.03.2019 in Service

Ab dem 01.04.2019 wird der „Kiezbus“ seinen Betrieb aufnehmen. Dieser wird als Linie 806 ab der
Haltestelle „Schildow Kirche“ zum S-Bahnhof Frohnau fahren.
Dadurch entsteht ein circa zehnminütiger Takt der Buslinie 806, die werktags zwischen 04:37 und 0:48 Uhr, ab 22:48 Uhr im dreißigminütigen Takt, abwechselnd die S-Bahnhöfe Hermsdorf und Frohnau anfährt.
Somit entsteht für ganz Glienicke eine deutlich verbesserte Anbindung an diese beiden S-Bahnhöfe.
Es freut mich sehr, dass dank unserer Initiative der so genannte „Kiezbus“ nicht, wie ursprünglich von der Glienicker CDU/FDP gewollt, nur um den Sonnengarten Glienicke nach Frohnau fährt, sondern ab Schildow durch ganz Glienicke!
30.12.2018 in Service
Derzeit wird die neue Ausgabe von „Der Glienicker“ in ganz Glienicke verteilt.
Wer sie schon jetzt lesen möchte oder nicht in Glienicke wohnt, kann den „Glienicker“ über die Homepage der Glienicker SPD auch online lesen.
07.10.2018 in Service
Die Chancen steigen, dass auch im nächsten Jahr in Glienicke der traditionelle Trödelmarkt stattfindet.
Nachdem die Glienicker Gemeindeverwaltung im Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 die Anzahl der im Jahr 2019 stattfindenden Trödelmärkte auf null gesetzt hatte, wandten sich fast 200 Bürgerinnen und Bürger mittels einer von der Glienicker SPD initiierten Petition an den Glienicker Bürgermeister und den Vorsitzenden der Glienicker Gemeindevertretung.
Jetzt gibt es Signale, dass es auch im nächsten Jahr mit dem Trödelmarkt in Glienicke weitergehen könnte. Herr Schumacher, derzeitiger Betreiber des Trödelmarktes, informierte heute, dass die Gemeindeverwaltung offenbar seinen Vorschlag für einen möglichen Nachfolger akzeptiert habe. Dieser wurde jetzt aufgefordert, seine Unterlagen einzureichen.
Mit Unverständnis mussten wir allerdings zur Kenntnis nehmen, dass von Seiten der Gemeindeverwaltung geäußert wurde, dass der Trödelmarkt zukünftig nicht mehr an einem Sonntag stattfinden könne, da dies rechtlich nicht zulässig wäre. Bei Herrn Schumacher hätte man von Seiten der Verwaltung bisher nur „ein Auge zugedrückt“.
Zitat aus einem Artikel im Oranienburger Generalanzeiger: "...Sollte der private Charakter Bestand behalten, müsste der Trödelmarkt künftig aber sonnabends stattfinden. „Privatmärkte dieser Art sind sonntags grundsätzlich nicht erlaubt, da Privatverkäufer im Gegensatz zu Gewerbetreibenden keine Marktprivilegien genießen“, erklärte Gemeindesprecher Arne Färber den juristischen Hintergrund. Daher würden diese Märkte in der Regel während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten stattfinden. Bei Schumachers Trödelmarkt habe die Verwaltung mit Blick auf die Erholungsfunktion für Händler und Besucher den Sonntag bislang als Veranstaltungstag toleriert, erläuterte Fachbereichsleiterin Jana Klätke..."
Heißt das, dass die anderen in Brandenburg, Berlin und deutschlandweit an einem Sonntag stattfindenden Trödelmärkte illegal sind? Oder wird hier mal wieder in Glienicke Bundesrecht sehr speziell ausgelegt?
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