Kitabetreuung in Corona-Zeiten: Einige Antworten

Veröffentlicht am 15.05.2020 in Service

Nachdem mich  viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke erreicht hatten, hatte ich einige Fragen an den Bürgermeister geschickt.

Zwischenzeitlich sind meine Fragen beantwortet worden: 

1. Werden für den Monat Mai Kitagebühren von denjenigen erhoben, deren Kinder sich nicht in der Notbetreuung befinden?

Antwort: Nein.

2. In welcher Form wurden die Eltern über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Kitagebühren informiert?

Antwort: In dieser 20. KW wird ein Elternbrief an alle Eltern verschickt und die Information wird auf der Homepage platziert.

3. Wie plant die Gemeindeverwaltung die Umsetzung des „eingeschränkten Regelbetriebs“ in den Kitas gemäß der Mitteilung des MBJS?

Antwort: Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage gibt es lediglich eine Presseerklärung aber noch keine Regelungen seitens des Landes Brandenburg zu diesem Sachverhalt. Alle Kitas (inkl. der Freien) haben die entsprechenden Informationen bekommen und sollen ein Konzept erstellen, ob und unter welchen Umständen und bis zu welcher Maximalöffnung eine Ausweitung der Betreuung möglich ist. Berücksichtigt werden die Vorgaben zu den maximalen Gruppengrößen (6 Krippe / 10 Kita / 15 Hort) und die Hygieneanforderungen seitens der Gesundheitsämter und Unfallkassen. Zu klären ist die Kollision zwischen der weiteren Öffnung der Kitas durch das MBJS und den Hygienevorgaben durch das Gesundheitsamt.

4. Welche Auswirkungen hat die Teilnahme von Kindern am eingeschränkten Regelbetrieb, laut MBJS eine Betreuung von mindestens einem Tag pro Woche, auf die Kitabeitragspflicht der Eltern?

Antwort: Für den Monat Mai keine, da für die Kinder welche im Mai nicht in der Notbetreuung waren durch das Land eine Entschädigungspauschale bezahlt wird.

Ab Juni soll die Regelung, welche für die Notbetreuung bereits Anwendung findet herangezogen werden. Für eine Betreuung von bis zu 10 Tagen im Monat ist die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, für eine Betreuung von mehr als 10 Tagen ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.

Außer das Land erweitert seine Erstattungsregelungen, dazu ist zum heutigen Tag nichts bekannt.

5. In welcher Form werden die Kitabeitragspflichtigen (Eltern) von der Gemeindeverwaltung über die aktuelle und zukünftige Entwicklung informiert?

Antwort: Verfahren wie Antwort zu Frage 2.

 

Counter

Besucher:282170
Heute:38
Online:1