Informationen zur Notfallbetreuung in den Kitas / Änderungen ab 27.04.2020

Veröffentlicht am 22.04.2020 in Service

Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird fortgesetzt und ausgeweitet – und zwar wie folgt:  

  • Für alle Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, gilt ab dem 27.04.2020 die Ein-Elternteil-Regelung. Das bedeutet, dass eine Notfallbetreuung auch dann ermöglicht wird, wenn nur ein Elternteil in den bereits festgelegten systemrelevanten Bereichen arbeitet.  
  • Eine Notfallbetreuung soll außerdem ab dem 27.04.2020 für Alleinerziehende sowie in Fällen, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls drohen könnte, ermöglicht werden.

Im Landkreis Oberhavel wird folgendes Verfahren durchgeführt:

  1. Personen, für deren Kinder die Teilnahme an der Notfallbetreuung bereits mit bewilligendem Bescheid (gegebenenfalls auch in Gestalt eines Abhilfe- bzw.  Widerspruchsbescheides) für die Zeit vom 18.03.2020 bis 19.04.2020 gewährt wurde, brauchen keinen gesonderten bzw. erneuten Antrag auf Gewährung einer Notfallbetreuung für die Zeit ab dem 20.04.2020 zu stellen.
  2. Eine Bewilligung der Notfallbetreuung für die Kinder der in Punkt 1. genannten Personen erfolgt für den Zeitraum ab 20.04.2020 im Wege einer Allgemeinverfügung, die der Landkreis Oberhavel zum 20.04.2020 erlassen wird. Damit bedarf es in diesen Fällen keiner erneuten, gesonderten Antragstellung.
  3. Eingelegte Widersprüche gegen ablehnende Entscheidungen des Landkreises Oberhavel zur Notfallbetreuung, bezogen auf bereits erfolgte Antragstellungen für die Zeit vom 18.03.2020 bis 19.04.2020, werden durch Auslegung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz als Antragstellungen auf Notfallbetreuung ihrer Kinder für die Zeit ab 20.04.2020 gewertet. Auch in diesen Fällen ist eine erneutegesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Die Entscheidung über diese Antragstellungen erfolgt über gesonderte individuelle Bescheide von Amts wegen.
  4. Im Übrigen verbleibt es dabei, dass eine Entscheidung über die Gewährung einer Notfallbetreuung für Kinder lediglich auf gesonderten Neuantrag beim Landkreis Oberhavel erfolgt. Auch in diesem Fall erfolgt die Entscheidung über gesonderte individuelle Bescheide.

Die Hotline für die Kita-Notfallbetreuung unter der Rufnummer 03301 601-3400  wird ab Montag, 20.04.2020, wieder montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen sein. Die neuen Anträge stehen hier zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Oberhavel

 

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