07.03.2021 in Service

Virtuelles Glienicker Gespräch

 

SPD-Fraktion lädt zu Online-Treffen ein

Leider wird das gesellschaftliche Leben, wie wir es vor der Corona-Pandemie kannten, auch in absehbarer Zeit nicht wie gewohnt stattfinden. Um in Zeiten des andauernden Lockdowns in Kontakt mit unseren Nachbarn, Bürgern und Wählern zu bleiben, lädt die SPD-Fraktion seit Februar zu einem regelmäßigen virtuellen Gespräch rund um sämtliche Glienicker Themen ein. „Wie schon mit unserem monatlichen Infostand zum Glienicker Trödelmarkt möchten wir auch außerhalb des Wahlkampfes ansprechbar sein“, bringt es die SPD-Fraktionsvorsitzende Kathrin Kröger auf den Punkt.

Haben Sie, liebe Glienickerinnen und Glienicker, ein aktuelles ortsbezogenes Thema, eine Frage oder möchten einfach mal wieder ins Gespräch kommen? Dann freuen wir uns auf Ihre Teilnahme mit den Mitgliedern unserer Fraktion!

 

 

 

Verhaltensregeln:

*Bitte mit Vor- und Nachnamen anmelden.

*Nach der Anmeldung gelangen Sie in den Warteraum. Eine Moderatorin wird Sie hereinlassen. Ein Kennwort wird nicht benötigt.

*Um die Privatsphäre aller Teilnehmenden zu respektieren, dürfen ohne deren Zustimmung keine Screenshots geschossen oder anderweitige Aufnahmen gemacht werden.

*Teilnehmende, die nicht reden, schalten bitte ihr Mikrofon stumm.

*Teilnehmende, die etwas sagen möchten, können das „Hand-heben“-Symbol nutzen oder melden ihre Wortmeldung im Chat an.

Teilnehmen:

Internetseite: https://zoom.us

Klick auf: „Einem Meeting beitreten”

Besprechungs-ID: 861 1999 7140

Zoom Datenschutzerklärung:

https://zoom.us/de-de/privacy.html

15.05.2020 in Service

Kitabetreuung in Corona-Zeiten: Einige Antworten

 

Nachdem mich  viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke erreicht hatten, hatte ich einige Fragen an den Bürgermeister geschickt.

Zwischenzeitlich sind meine Fragen beantwortet worden: 

1. Werden für den Monat Mai Kitagebühren von denjenigen erhoben, deren Kinder sich nicht in der Notbetreuung befinden?

Antwort: Nein.

2. In welcher Form wurden die Eltern über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Kitagebühren informiert?

Antwort: In dieser 20. KW wird ein Elternbrief an alle Eltern verschickt und die Information wird auf der Homepage platziert.

3. Wie plant die Gemeindeverwaltung die Umsetzung des „eingeschränkten Regelbetriebs“ in den Kitas gemäß der Mitteilung des MBJS?

Antwort: Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage gibt es lediglich eine Presseerklärung aber noch keine Regelungen seitens des Landes Brandenburg zu diesem Sachverhalt. Alle Kitas (inkl. der Freien) haben die entsprechenden Informationen bekommen und sollen ein Konzept erstellen, ob und unter welchen Umständen und bis zu welcher Maximalöffnung eine Ausweitung der Betreuung möglich ist. Berücksichtigt werden die Vorgaben zu den maximalen Gruppengrößen (6 Krippe / 10 Kita / 15 Hort) und die Hygieneanforderungen seitens der Gesundheitsämter und Unfallkassen. Zu klären ist die Kollision zwischen der weiteren Öffnung der Kitas durch das MBJS und den Hygienevorgaben durch das Gesundheitsamt.

4. Welche Auswirkungen hat die Teilnahme von Kindern am eingeschränkten Regelbetrieb, laut MBJS eine Betreuung von mindestens einem Tag pro Woche, auf die Kitabeitragspflicht der Eltern?

Antwort: Für den Monat Mai keine, da für die Kinder welche im Mai nicht in der Notbetreuung waren durch das Land eine Entschädigungspauschale bezahlt wird.

Ab Juni soll die Regelung, welche für die Notbetreuung bereits Anwendung findet herangezogen werden. Für eine Betreuung von bis zu 10 Tagen im Monat ist die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, für eine Betreuung von mehr als 10 Tagen ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.

Außer das Land erweitert seine Erstattungsregelungen, dazu ist zum heutigen Tag nichts bekannt.

5. In welcher Form werden die Kitabeitragspflichtigen (Eltern) von der Gemeindeverwaltung über die aktuelle und zukünftige Entwicklung informiert?

Antwort: Verfahren wie Antwort zu Frage 2.

13.05.2020 in Service

Glienicker Kitaeltern brauchen Klarheit

 

Mich erreichen viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke. Ende März 2020 hat die Glienicker Gemeindeverwaltung zu den Kitagebühren etwas veröffentlicht. Seit dem haben sich die Vorgaben des Landes aber verändert.

Ich habe beim Bürgermeister heute eine entsprechende Anfrage eingereicht, um Klarheit für die betroffenen Eltern zu erzielen.

Nach Beantwortung meiner Anfrage, werde ich selbstverständlich informieren.

 

 

22.04.2020 in Service

Informationen zur Notfallbetreuung in den Kitas / Änderungen ab 27.04.2020

 

Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird fortgesetzt und ausgeweitet – und zwar wie folgt:  

  • Für alle Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, gilt ab dem 27.04.2020 die Ein-Elternteil-Regelung. Das bedeutet, dass eine Notfallbetreuung auch dann ermöglicht wird, wenn nur ein Elternteil in den bereits festgelegten systemrelevanten Bereichen arbeitet.  
  • Eine Notfallbetreuung soll außerdem ab dem 27.04.2020 für Alleinerziehende sowie in Fällen, in denen eine Gefährdung des Kindeswohls drohen könnte, ermöglicht werden.

Im Landkreis Oberhavel wird folgendes Verfahren durchgeführt:

  1. Personen, für deren Kinder die Teilnahme an der Notfallbetreuung bereits mit bewilligendem Bescheid (gegebenenfalls auch in Gestalt eines Abhilfe- bzw.  Widerspruchsbescheides) für die Zeit vom 18.03.2020 bis 19.04.2020 gewährt wurde, brauchen keinen gesonderten bzw. erneuten Antrag auf Gewährung einer Notfallbetreuung für die Zeit ab dem 20.04.2020 zu stellen.
  2. Eine Bewilligung der Notfallbetreuung für die Kinder der in Punkt 1. genannten Personen erfolgt für den Zeitraum ab 20.04.2020 im Wege einer Allgemeinverfügung, die der Landkreis Oberhavel zum 20.04.2020 erlassen wird. Damit bedarf es in diesen Fällen keiner erneuten, gesonderten Antragstellung.
  3. Eingelegte Widersprüche gegen ablehnende Entscheidungen des Landkreises Oberhavel zur Notfallbetreuung, bezogen auf bereits erfolgte Antragstellungen für die Zeit vom 18.03.2020 bis 19.04.2020, werden durch Auslegung nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz als Antragstellungen auf Notfallbetreuung ihrer Kinder für die Zeit ab 20.04.2020 gewertet. Auch in diesen Fällen ist eine erneutegesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Die Entscheidung über diese Antragstellungen erfolgt über gesonderte individuelle Bescheide von Amts wegen.
  4. Im Übrigen verbleibt es dabei, dass eine Entscheidung über die Gewährung einer Notfallbetreuung für Kinder lediglich auf gesonderten Neuantrag beim Landkreis Oberhavel erfolgt. Auch in diesem Fall erfolgt die Entscheidung über gesonderte individuelle Bescheide.

Die Hotline für die Kita-Notfallbetreuung unter der Rufnummer 03301 601-3400  wird ab Montag, 20.04.2020, wieder montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen sein. Die neuen Anträge stehen hier zur Verfügung.

Quelle: Landkreis Oberhavel

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