19.08.2020 in Bildung
von Kathrin Kröger, Susanne Kübler, Lukas Klein, Uwe Klein, Frank Schwerike
Am 23.6. beschloss die Gemeindevertretung auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen, GBL und CDU/Freie Demokraten die Einleitung eines Planungs- und Bauverfahrens für einen Schulerweiterungsbau der Grundschule Glienicke (das sog. „Haus 6“).
Die hierfür vorgesehenen Kosten sind mit einer Million Euro veranschlagt. Wohlgemerkt, dies sind nur die Planungskosten! Begründet wird der Bau mit dem Wunsch nach mehr Räumlichkeiten und der Schließung des Schulcampus für die ca. 650 Kinder in fünf Jahrgangszügen.
Bildungsministerium: Der Bedarf in Glienicke ist gedeckt!
Mit den Klassen- und Fachräumen stehen jeder Klasse der Grundschule derzeit 1,32 Räume zur Verfügung. Nimmt man die Teilungsräume hinzu, entfallen sogar 1,57 Räume auf eine Klasse. Auf Nachfrage beim Brandenburger Bildungsministerium, ob es eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde gebe, die Grundschule aufgrund bestehender Zahlen zu erweitern, teilte dieses mit: „[…] die Schülerzahlen für die Grundschule der Gemeinde Glienicke/Nordbahn in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn für den Zeitraum 2017-2022 der 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Oberhavel [ergeben] einen Bedarf von 4 bis 5 Zügen […]. Die Grundschule kann diesen Bedarf decken. Insofern lässt sich auch aus schulentwicklungsplanerischer Sicht keine Verpflichtung zur Schaffung von Räumlichkeiten ableiten.“
Absurd wird die Argumentation für einen vermeintlichen Bedarf auch dadurch, dass im Anschluss an den Bau von „Haus 6“ sogar über einen Abriss bzw. eine Umnutzung der bestehenden Gebäude Haus 1 und Mensa diskutiert wird. Aus unserer Sicht zeigt das, dass es sich beim „Haus 6“ vor allem um ein Wunschprojekt handelt. Derartige Wünsche müssen aber aus Sicht der SPD immer finanzierbar sein!
Erweiterungsbau auf Pump
Allein die Baukosten des von Bündnis90/Die Grünen, GBL und CDU/Freie Demokraten favorisierten „Haus 6“ werden aktuell auf 8,5 Millionen Euro geschätzt. Man beachte: Bereits in diesem Jahr wies der Ergebnishaushalt der Gemeinde ein Defizit von 591.600 Euro aus. Eine Investition in der genannten Größenordnung bedeutet eine Kreditaufnahme in Millionenhöhe.
24.06.2020 in Kommunalpolitik
Planung für "Haus 6" beschlossen
Mehrheitlich hat die Glienicker Gemeindevertretung heute beschlossen, das Bau- und Planungsverfahren für einen Schulerweiterungsbau einzuleiten. Kosten 1 Millionen Euro. Der Erweiterungsbau selbst wird Investitionen von mindestens 13 Millionen Euro erfordern. Um dieses Projekt zu finanzieren, werden zahlreiche Maßnahmen in den (freiwilligen) Bereichen Sport, Kultur, Bildung etc. sowie im Bereich der Infrastruktur auf der Strecke bleiben und diverse Gebühren/Steuern erhöht werden (müssen). Mit einer zusätzlich erforderlichen Kreditaufnahme gäbe die Gemeinde zudem ihre Schuldenfreiheit auf.
Ein Änderungsantrag, bei dieser richtungsweisenden Entscheidung für die zukünftige Entwicklung Glienickes die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, wurde von CDU/FDP, GBL, LINKE und GRÜNE abgelehnt.
28.05.2020 in Verkehr
Der Kreistag Oberhavel hat in seiner Sitzung am 27. Mai einen Antrag zur Unterstützung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, zur Verhinderung der durch den Bezirk Reinickendorf beabsichtigen Sperrung im Waldseeviertel, mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Der Änderungsantrag unserer Fraktion (SPD/LGU/Tierschutzpartei) im Kreistag geht auf meine Initiative zurück und wurde nach Beratung in unserer Fraktion mit folgendem Wortlaut eingereicht und vom Kreistag beschlossen:
Der Beschluss des Kreistages im Wortlaut:
Der Kreistag Oberhavel fordert den Landrat auf:
1. die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin, anzuschreiben, um die von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Reinickendorf von Berlin am 13. Mai 2020 beschlossenen Sperrungen im so genannten Waldseeviertel zu verhindern.
2. im Nahverkehrsbeirat und im Ausschuss für Wirtschaft, Mobilität und Digitalisierung über Mobilitätslösungen zu beraten, die kurz- sowie langfristig (Mobilitätskonzept Oberhavel 2040) die Verkehrssituation an der Landesgrenze zwischen Glienicke und Berlin-Hermsdorf entschärfen könnten.
3. mit den zuständigen Straßenbaulastträgern zu klären, inwieweit durch verkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Verkehrslenkung, Ampelschaltung, etc.) ein besserer Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen ermöglicht wird, die eine Nutzung von „Schleichwegen“ überflüssig machen.
4. gemeinsam mit der Gemeinde Glienicke/Nordbahn die Einrichtung einer Pförtnerampel mit Geschwindigkeitsüberwachung als Pilotprojekt für den Landkreis Oberhavel zu prüfen. Zur Beurteilung dieses Pilotprojektes sind vor dem Start und nach dem Ende des Pilotprojektes Verkehrszählungen durchzuführen.
Erklärung Pförtnerampel: Bei einer Pförtnerampel mit Geschwindigkeitsüberwachung wird die gefahrene Geschwindigkeit dauerhaft überwacht. Bei Überschreitung einer bestimmten festgelegten Geschwindigkeit schaltet die Ampel für einen signifikanten Zeitraum auf Rot. Somit wird der Verkehrsfluss deutlich verlangsamt, da es sich nicht lohnt schneller zu fahren. Weiterhin nimmt im besten Fall die Menge der täglichen Fahrzeuge, die diesen „Schleichweg“ nutzen, ab, da der Zeitgewinn nicht mehr gegeben ist.
Stillstand überwinden / Mögliche Lösungen voranbringen
Der Beschluss ist ein Signal an den Bezirk Reinickendorf sowie an die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, dass im Waldseeviertel sowohl Alternativen zu einer Sperrung als auch zur Problematik des Durchgangsverkehrs gefunden werden müssen und sollen.
16.05.2020 in Kommunalpolitik
von Uwe Klein und Susanne Kübler
Im Dezember 2019 verabschiedete die Glienicker Gemeindevertretung (GVT) den Haushaltsplan für das Jahr 2020. In diesem werden zum einen die laufenden Kosten und zum andern die Investitionen geplant.
Laufende Kosten werden zum Problem für die Gemeinde
Aus unserer Sicht ist es dringend geboten, dass die GVT sich konzeptionell mit der Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde beschäftigt. Dabei liegen die Probleme weniger im investiven Bereich (Finanzhaushalt). Sorgen müssen wir uns über die laufenden Kosten (Ergebnishaushalt) machen. So sind alle Investitionen, die von der Gemeinde getätigt werden, durch die Abschreibungen und Unterhaltungskosten in den Folgejahren der Investition negativ ergebnishaushaltsrelevant. Die aufgezeigte Entwicklung (Grafik) des ordentlichen Ergebnisses gemäß Ergebnishaushalt/-rechnung ist besorgniserregend:

SPD/PIRATEN-Fraktion mit klaren Prioritäten
Um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Glienicke sicherzustellen, ist es nicht nur erforderlich, über die Ausgaben für die freiwilligen Aufgaben der Gemeinde zu diskutieren, auch die Standards der pflichtigen Aufgaben sind zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Gerade im Bereich der freiwilligen Aufgaben der Gemeinde gibt es viele Positionen, die unser Gemeinwesen nachhaltig unterstützen und dafür Sorge tragen, dass Glienicke mehr ist als eine „Schlafstadt“. Deshalb ist es aus unserer Sicht kontraproduktiv, nur bei den freiwilligen Aufgaben zu kürzen oder zu streichen.
Gemäß dem GVT-Beschluss vom 17.12.2019 hat sich die SPD/PIRATEN-Fraktion mit dieser Thematik beschäftigt und ein umfangreiches Positionspapier zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Glienicke vorgelegt. Im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen muss in den Fachausschüssen, nachdem auch die anderen Fraktionen ihre Prioritäten festgelegt haben, über die zukünftige finanzielle Handlungsfähigkeit Glienickes diskutiert werden.
Wer, ohne sich Gedanken über die dauerhafte Finanzierung zu machen, weiter blind investiert, fährt Glienicke nicht nur gegen die Wand, er gibt auch noch Gas, um die Wand schneller zu erreichen.
Corona-Krise und ihre Folgen für Glienicke
Im Jahr 2020 fallen die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für die Gemeinde Glienicke noch gering aus. Das liegt daran, dass der Bund, das Land und der Landkreis die finanzielle Last zur Bewältigung der finanziellen Auswirkung der Krise tragen.
Glienicke wird sich aber darauf einstellen müssen, dass ab dem nächsten Jahr deutlich weniger Geld zur Verfügung steht. Die Einnahmen (Steuern, Gebühren etc.) werden deutlich zurückgehen.
Weiterhin ist damit zu rechnen, dass der Landkreis, bedingt durch die finanziellen Belastungen der Corona-Krise, zur Kompensation die Kreisumlage für das Jahr 2021 anhebt.
15.05.2020 in Service
Nachdem mich viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke erreicht hatten, hatte ich einige Fragen an den Bürgermeister geschickt.
Zwischenzeitlich sind meine Fragen beantwortet worden:
1. Werden für den Monat Mai Kitagebühren von denjenigen erhoben, deren Kinder sich nicht in der Notbetreuung befinden?
Antwort: Nein.
2. In welcher Form wurden die Eltern über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Kitagebühren informiert?
Antwort: In dieser 20. KW wird ein Elternbrief an alle Eltern verschickt und die Information wird auf der Homepage platziert.
3. Wie plant die Gemeindeverwaltung die Umsetzung des „eingeschränkten Regelbetriebs“ in den Kitas gemäß der Mitteilung des MBJS?
Antwort: Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage gibt es lediglich eine Presseerklärung aber noch keine Regelungen seitens des Landes Brandenburg zu diesem Sachverhalt. Alle Kitas (inkl. der Freien) haben die entsprechenden Informationen bekommen und sollen ein Konzept erstellen, ob und unter welchen Umständen und bis zu welcher Maximalöffnung eine Ausweitung der Betreuung möglich ist. Berücksichtigt werden die Vorgaben zu den maximalen Gruppengrößen (6 Krippe / 10 Kita / 15 Hort) und die Hygieneanforderungen seitens der Gesundheitsämter und Unfallkassen. Zu klären ist die Kollision zwischen der weiteren Öffnung der Kitas durch das MBJS und den Hygienevorgaben durch das Gesundheitsamt.
4. Welche Auswirkungen hat die Teilnahme von Kindern am eingeschränkten Regelbetrieb, laut MBJS eine Betreuung von mindestens einem Tag pro Woche, auf die Kitabeitragspflicht der Eltern?
Antwort: Für den Monat Mai keine, da für die Kinder welche im Mai nicht in der Notbetreuung waren durch das Land eine Entschädigungspauschale bezahlt wird.
Ab Juni soll die Regelung, welche für die Notbetreuung bereits Anwendung findet herangezogen werden. Für eine Betreuung von bis zu 10 Tagen im Monat ist die halbe Monatsgebühr zu bezahlen, für eine Betreuung von mehr als 10 Tagen ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten.
Außer das Land erweitert seine Erstattungsregelungen, dazu ist zum heutigen Tag nichts bekannt.
5. In welcher Form werden die Kitabeitragspflichtigen (Eltern) von der Gemeindeverwaltung über die aktuelle und zukünftige Entwicklung informiert?
Antwort: Verfahren wie Antwort zu Frage 2.
13.05.2020 in Service
Mich erreichen viele Anfragen in Bezug auf die Kitabetreuung und die Kitagebühren in Glienicke. Ende März 2020 hat die Glienicker Gemeindeverwaltung zu den Kitagebühren etwas veröffentlicht. Seit dem haben sich die Vorgaben des Landes aber verändert.
Ich habe beim Bürgermeister heute eine entsprechende Anfrage eingereicht, um Klarheit für die betroffenen Eltern zu erzielen.
Nach Beantwortung meiner Anfrage, werde ich selbstverständlich informieren.

22.04.2020 in Service
Kindertagesstätten und die Tagespflegestellen bleiben auch weiterhin geschlossen. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, wird fortgesetzt und ausgeweitet – und zwar wie folgt:
Im Landkreis Oberhavel wird folgendes Verfahren durchgeführt:
Die Hotline für die Kita-Notfallbetreuung unter der Rufnummer 03301 601-3400 wird ab Montag, 20.04.2020, wieder montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen sein. Die neuen Anträge stehen hier zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Oberhavel
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