Vergabegesetz gegen Billiglöhne in Brandenburg

Veröffentlicht am 01.09.2011 in Landespolitik

Potsdam. Mit dem Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen setzen die Koalitionsfraktionen eines der zentralen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Das beschlossene Gesetz sieht u.a. eine Lohnuntergrenze von 8 Euro vor, die Arbeitnehmer bei öffentlicher Aufträgen erhalten müssen.

Die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sören Kosanke und Detlef Baer, sehen in dem beschlossenen Gesetz und dem Entschließungsantrag einen tragfähigen Kompromiss auf den viele im Lande lange gewartet haben.

„Das Brandenburgische Vergabegesetz ist ein Schritt gegen Billiglöhne und für gute Arbeitsbedingungen, um im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können und die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken.“ so der wirtschaftspolitische Sprecher, Sören Kosanke.

„Allerdings erledigen wir wieder einmal die Aufgaben der Bundesregierung, denn mit einem bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn ließe sich Lohndumping und Billigkonkurrenz zu Lasten der Arbeitnehmer am effektivsten verhindern.“ so Detlef Baer.

 

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