Potsdam. Mit dem Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen setzen die Koalitionsfraktionen eines der zentralen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Das beschlossene Gesetz sieht u.a. eine Lohnuntergrenze von 8 Euro vor, die Arbeitnehmer bei öffentlicher Aufträgen erhalten müssen.
Die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Sören Kosanke und Detlef Baer, sehen in dem beschlossenen Gesetz und dem Entschließungsantrag einen tragfähigen Kompromiss auf den viele im Lande lange gewartet haben.