23.05.2017 in Sport

Nutzung des Sportplatzes Bieselheide: Vergaberichtlinie überarbeitungswürdig

 
Sportplatz Bieselheide

Der SV Glienicke/Nordbahn und der BSC Fortuna Glienicke bekommen auch für die Saison 2017/2018 Trainingszeiten auf dem Sportplatz Bieselheide. Das entschieden die Mitglieder des Sozialausschusses mehrheitlich. Notwendig wurde die Beratung im Sozialausschuss, weil ein Sportverein aus Schönfließ ebenfalls Nutzungszeiten für den Sportplatz, der sich im Eigentum der Gemeinde Glienicke befindet, beantragt hatte. Aus rein formalen Gründen - der Schönfließer Verein hatte die Frist für die Meldung seiner Mitgliederzahlen nicht eingehalten - wurde der Antrag des Schönfließer Vereins für dieses Jahr abgelehnt.

Die Verwaltung wurde gebeten, den Schönfließer Sportverein zum nächsten Treffen aller Sportvereine, die unsere Sportstätten nutzen, einzuladen, auch um zu erläutern, warum sie formal nicht berücksichtig werden können.

Zu Beginn der Beratung erläuterte ich als Vorsitzender des Sozialausschusses noch einmal den Zusammenhang zwischen Pachtvertrag, Nutzungsvereinbarung und Vergaberichtlinie für den Sportplatz in der Bieselheide: Als Pächter ist die Gemeinde Glienicke seit 2009 Eigentümerin des Platzes. Zuvor unterstützte sie die Gemeinde Mühlenbecker Land finanziell beim Kauf des Grundstückes und errichtete aus eigenen Mitteln einen zusätzlichen Bolzplatz auf dem Gelände, der vorwiegend von Jugendlichen aus Schönfließ genutzt wird. Die von den beiden Gemeinden abgeschlossene Nutzungsvereinbarung regelt, dass bei der Vergabe von Nutzungszeiten auch die Interessen der Sportvereine aus dem Nachbarort berücksichtigt werden. Die rein Glienicke interne Vergaberichtlinie räumt Sportvereinen aus dem Mühlenbecker Land einen zeitlichen Nutzungsumfang von derzeit 15 Prozent ein.

Diskutiert wurde im Ausschuss unter anderem die Frage, ob es richtig sein kann, dass Glienicker Vereine auf ihre Nutzungsanfragen für Sportstätten der Nachbargemeinde seit Jahren regelmäßig Absagen bekommen, während sie selbst eventuell Mannschaften abmelden müssen, weil Trainingszeiten auf dem Sportplatz Bieselheide in Frage stehen. 

18.05.2017 in Service

Neue Ausgabe „Der Glienicker“ erschienen

 

Wir freuen uns Ihnen die aktuelle Ausgabe von „Der Glienicker“ präsentieren zu können.

„Der Glienicker“ ist ein Informationsangebot der Glienicker SPD und wird ab Mitte nächster Woche an alle Glienicker Haushalte verteilt.

" Der Glienicker", Ausgabe 1/2017 als Download (2,2MB)

13.05.2017 in Kommunalpolitik

Unterste Schublade

 

Wenn man sich wie ich seit vielen Jahren in der Gemeinde politisch engagiert, ist man einiges gewöhnt. Doch das was mir heute am Infostandes zum Muttertag berichtet wurde, macht mich richtig sauer. Es wird behauptet, dass wenn ich Bürgermeister werden sollte, der Bauhof der Gemeinde Glienicke privatisiert wird und somit die Mitarbeiter des Bauhofes nicht mehr benötigt werden.

Hier verbreitet jemand bewusst die Unwahrheit, um mich zu diskreditieren und das ist wirklich unterste Schublade. 

12.05.2017 in Kommunalpolitik

Geschlossener Weg: Bürger zahlen Preis für Hinhaltetaktik des Bürgermeisters

 
Spandauer Straße/Magdeburger Straße (Fotos: Uwe Klein)

Von der Spandauer Straße/Magdeburger Straße führt ein Fußweg in die grüne Bieselheide. So war es zumindest viele Jahre lang gängige Praxis. Doch Ende 2016 wurde der Weg plötzlich und unerwartet von den Eigentümern mit einem Zaun abgesperrt. Dies führte zu massiven Protesten, insbesondere in dem von der Schließung des Weges betroffenen Wohnquartier Glienicke West.

Alles scheint ganz klar auf der Hand zu liegen: Der „böse“ Eigentümer schließt den Weg, obwohl dieser im entsprechenden Bebauungsplan klar als Fußweg vorgesehen ist. Zudem weist der B-Plan die Flurstücke 2 und 3 westlich des Wegs als Wald aus. Wald wiederum darf rechtlich nicht eingezäunt werden. Daher waren sich alle Fraktionen im Planungsausschuss und in der Gemeindevertretung einig, dass dieser Weg wieder geöffnet werden muss.

Nachdem die Thematik in der Sitzung des Planungsausschusses am 4. Mai intensiv diskutiert wurde, fällt jedoch plötzlich ein gänzlich anderes Licht auf diese Sache:

Forstbehörde sieht keine Grundlage für Wald

In der am 24.4.2017 vom Bürgermeister vorgelegten Beratungsvorlage für die Sitzung des Planungsausschusses heißt es: „Für die Flurstücke 2 und 3 nördlich der Spandauer Straße wurde nach aktueller Begehung durch die Forstbehörde signalisiert, dass auf Grundlage des bestehenden Grades des Waldcharakters sowohl eine Festsetzung als Fläche für Wald als auch einer anderen Gebietsfestsetzung im Vorentwurf zugestimmt würde“.

Das allerdings scheint die Forstbehörde nie gesagt zu haben. Im Gegenteil: In einem Schreiben der Oberförsterei vom 9.2.2017 an den Bürgermeister heißt es: „Im Ergebnis war festzustellen, dass eine Waldeigenschaft im Sinne von § 2 Landeswaldgesetz Brandenburg (LWaldG) für diese Fläche nicht besteht. [...] Bereits im Jahr 2012 teilte die untere Forstbehörde der Gemeinde mit, dass für diese Flächen die Nutz- und Schutzfunktion für Waldflächen nicht mehr gegeben sind.“

Die Forstbehörde sieht also explizit keine Grundlage, die besagten Grundstücke weiterhin als Wald festzusetzen! Kenntnis von diesem Schreiben erlangten die Gemeindevertreter erst am Vortag des Planungsausschusses - durch den Eigentümer der Grundstücke! Warum wurde den Mitgliedern des Planungsausschusses die eindeutige Stellungnahme der Forstbehörde von Seiten des Bürgermeisters nicht vorgelegt?

13.04.2017 in Familie

Mehr Kitaplätze für Glienicke

 
Foto: privat

Der Widerstand gegen die Erhöhung der Kita-Gebühren in Glienicke wie auch die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Betreuung von Kleinstkindern sind vor vielen Jahren meine Motivation gewesen, mich kommunalpolitisch im Ort zu engagieren.

In logischer Konsequenz nehme ich diese Themen als mittlerweile Vorsitzender des Glienicker Sozialausschusses regelmäßig auf die Agenda. In der Sitzung am 6. März teilte die Gemeindeverwaltung auf meine Anfrage hin mit, dass der Rechtsanspruch im ersten und zweiten Quartal dieses Jahres erfüllt würde.

 

Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ein Betreuungsplatz vorhanden ist

Ich muss gestehen, dass ich mich darüber geärgert habe, denn das bedeutet in Konsequenz, dass ein Rechtsanspruch ab dem Sommer für viele Eltern eventuell nicht gewährleistet ist. Sie müssen warten und können unter Umständen ihre Berufstätigkeit nicht wie geplant bzw. gewollt aufnehmen.

 

Rechtsanspruch dauerhaft gewährleisten

Um den Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder ab dem ersten Lebensjahr dauerhaft zu sichern, müssen beständige Lösungen her, die den Eltern langfristige Planungssicherheit ermöglichen!

Derzeit sind unsere Kitas und unsere Tagesmütter allerdings voll ausgelastet. Der Wunsch und Bedarf vieler Eltern, ihre U3-Kinder in einer Kita betreuen zu lassen, ist nachweislich vorhanden. So sollen zum Beispiel mit dem Umbau der Kita Mischka weitere Plätze für Krippenkinder (0-3 Jahre) entstehen.

12.04.2017 in Allgemein

Photovoltaikanlage auf der Dreifeldhalle

 

Als einen Schritt zur Umsetzung des von der Gemeindevertretung beschlossenen Energiekonzeptes beantragte die SPD-Fraktion bereits in der Februar-Sitzung des Infrastrukturausschusses (TIG) die Vorprüfung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dächern der Dreifeldsporthalle.

In der heutigen TIG-Sitzung wurde dieser SPD-Antrag einstimmig der Gemeindevertretung zum Beschluss empfohlen.

Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Photovoltaikanlage zu erstellen. Ziel ist zum einen, die Mindestleistung für die Photovoltaikanlage und das Speichersystem zu ermitteln, zum anderen aufzuzeigen, ab wann eine Amortisierung der Kosten eintritt. Mögliche Fördermittel und Verkaufserlöse sind darin mit zu berücksichtigen.

Im zweiten Schritt soll eine statische Berechnung über die Traglast auf den Dächern erfolgen, wenn die Anzahl der Module aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt.

Im dritten Quartal dieses Jahres soll die Gemeindeverwaltung das Ergebnis beider Prüfungen im Infrastrukturausschuss vorstellen. Nach Vorliegen des positiven Prüfergebnisses kann die PV-Anlage bestenfalls noch in diesem Jahr errichtet werden.

Mit Beschluss des Antrags durch die Gemeindevertretung am 25. April kann damit der Wunsch aller Fraktionen realisiert werden, dass die Gemeinde eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung der CO₂-Emissionen einnimmt und zugleich den steigenden Strompreisen entgegenwirkt

07.04.2017 in Allgemein

Glienicker Einigung zum Wohnkomplex Gartenstraße 11

 

Die Gemeinde Glienicke soll prüfen, den Gebäudekomplex, welcher derzeit in der Gartenstraße 11 von der OHBV im Auftrag des Landkreises gebaut wird, zu kaufen. Das beschlossen die Glienicker Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am 6. April einstimmig.

Zuvor hatte Bürgermeister Oberlack (FDP) das Thema inklusive der Änderungsanträge von Grünen, Linke und SPD sowie die vorgelegte Beschlussvorlage erläutert.

Bedenken und Vorbehalte, die Gebäude vom Landkreis zu übernehmen, äußerten Vertreter fast aller Fraktionen, da in der Sondersitzung des Hauptausschusses am 8.2. bekannt geworden war, dass 80 Prozent der Aufträge für den Innenausbau bereits vergeben waren. Damit löste sich der Wunsch, den Zuschnitt der Wohnungen individuell zum Beispiel für betreutes altersgerechtes Wohnen zu verändern, in Luft auf.

So waren in der Gemeindevertretung Fragen wie: „Welchen Vorteil hat es für die Gemeinde Glienicke, wenn wir die Gebäude vom Landkreis kaufen“ verständlich und eine logische Konsequenz der Entwicklung.

Um das Thema dennoch, und im Konsens, voranzubringen, formulierten die anwesenden Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister in einer extra einberufenen Sitzungspause auf meinen Vorschlag hin einen gemeinsamen Änderungsantrag. Dieser wurde anschließend einstimmig beschlossen. Er formuliert einen Prüfauftrag zur Übernahme des Gebäudes durch die Gemeinde unter Voraussetzung der Klärung offener Sachverhalte.

So ist unter anderem der Verkehrswert der Gebäude zu ermitteln, mit der OHBV über eine mögliche Verwaltung der Wohnungen durch die kreiseigene Gesellschafft zu reden sowie rechtlich zu prüfen, ob die Gemeinde Glienicke im Fall einer Übernahme der Gebäude, die Wohnungen unter sozialen Gesichtspunkten vermieten darf. Da die öffentliche Hand diskriminierungsfrei vermieten muss, eine wichtige Frage.

Ich freue mich sehr, dass es in der Gemeindevertretung gelungen ist, dieses Thema gemeinsam voran zu bringen.

Ihr

Uwe Klein

 

Link zum Beschluss im Wortlaut:

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