09.06.2017 in Allgemein
Die Überschrift wird einige der geneigten und gut informierten Leser vermuten lassen, dass jetzt ein Bericht über eine Freundschaft zu einem politischen Weggefährten folgt. Doch an dieser Stelle möchte ich über einen Freund schreiben, der mich schon wesentlich länger begleitet, als alle politischen Weggefährten.
Das fällt diesem Freund auch nicht schwer, denn er begleitet mich schon seit meiner frühesten Kindheit und feiert am 9. Juni seinen 83. Geburtstag.
Ich mag ihn sehr!
Das Licht der Welt erblickte er am 9. Juni 1934 in einer Nebenrolle des Filmes „The Wise Little Hen“ („Die kluge kleine Henne“).
Mein Freund hat sich in den 83 Jahren seines bisherigen Lebens eigentlich kaum verändert. Er ist jugendlich und vital und meistens vom Pech verfolgt. Dieses andauernde Pech führt dann auch immer wieder zu seinen allseits bekannten cholerischen Ausbrüchen.
Auch wenn ihm selbst die Freuden eines Vaters versagt blieben, so kümmert er sich doch fürsorglich um seine drei Neffen. Am 17. Oktober 1937 lieferte nämlich seine Schwester Della ihre drei Kinder bei ihm ab.
Auch seiner Kleidung sieht man sein Alter nicht an. Statt eines Nasenzwickers und Weste, trägt er immer noch seinen Matrosenanzug.
Jetzt wissen Sie sicher, wer mein Freund fürs Leben ist.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH DONALD DUCK zum 83. Geburtstag
06.06.2017 in Jugend
In der Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag entwendeten Glienicker Jugendliche von einer Baustelle am Hermsdorfer Damm Baustellenschilder. Dank der regelmäßigen Bestreifung unseres Ortszentrums durch die Polizei konnten die Jugendlichen beim Entladen ihrer Beute in Glienicke auf frischer Tat ertappt werden. Es wurde Anzeige aufgenommen. Mein aufrichtiger Dank gilt an dieser Stelle der Polizei, die zur richtigen Zeit am richtigen Ort war!
05.06.2017 in Allgemein
Müssen Glienicker Haushalte Nachzahlungen leisten?
Erhebliche Relevanz für Glienicke beinhaltete ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung der Gemeindevertretung Birkenwerder am 1. Juni. Hier bilanzierte die Geschäftsführerin des Zweckverbands Fließtal, Katja Richter, die Tätigkeit des Unternehmens in den vergangenen anderthalb Jahren. Im März 2015 hatte sie die Geschäftsführung des Abwasserzweckverbands übernommen.
Ein großer Teil der Glienicker Abwässer wird über das Mühlenbecker Land (Zweckverband Fließtal) zum Klärwerk Schönerlinde gepumpt. Für die Durchleitung fallen Gebühren an, die alle Glienicker Bürger mit ihren Abwassergebühren zahlen.
In der Lokalpresse (Märkische Allgemeine Zeitung vom 3. Juni 2017) heißt es hierzu: „Beim Durchsehen der bestehenden Verträge war die neue Chefin vor bereits anderthalb Jahren auf die Diskrepanz bei den Glienicker Abwasserkosten gestoßen. Bei der Abrechnung gebe es bislang unterschiedliche Betrachtungsweisen: Während in Glienicke die Abwassermengen als Maßstab angesehen werden, werde im Zweckverband eine kostenmäßige Abrechnung für gerecht erachtet. ‚Wir versuchen nun, den Mittelweg zu finden‘, sagte Katja Richter. Auf jeden Fall werde sich daraus eine veränderte Zahlung ergeben. Aber nicht nur das: ‚Wir müssen vier Jahre rückwirkend Nachzahlungen in Anspruch nehmen‘, sagt die Geschäftsführerin. Darüber hinaus müsse über einen finanziellen Ausgleich für die Jahre davor gesprochen werden.“
Damit dürfte klar sein, dass, egal was bei den Verhandlungen zwischen dem Zweckverband Fließtal und der Gemeinde Glienicke rauskommt, alle Glienicker Haushalte mit wohl erheblichen Nachzahlungen bei den Abwassergebühren für die vergangenen Jahre rechnen müssen.
23.05.2017 in Sport
Der SV Glienicke/Nordbahn und der BSC Fortuna Glienicke bekommen auch für die Saison 2017/2018 Trainingszeiten auf dem Sportplatz Bieselheide. Das entschieden die Mitglieder des Sozialausschusses mehrheitlich. Notwendig wurde die Beratung im Sozialausschuss, weil ein Sportverein aus Schönfließ ebenfalls Nutzungszeiten für den Sportplatz, der sich im Eigentum der Gemeinde Glienicke befindet, beantragt hatte. Aus rein formalen Gründen - der Schönfließer Verein hatte die Frist für die Meldung seiner Mitgliederzahlen nicht eingehalten - wurde der Antrag des Schönfließer Vereins für dieses Jahr abgelehnt.
Die Verwaltung wurde gebeten, den Schönfließer Sportverein zum nächsten Treffen aller Sportvereine, die unsere Sportstätten nutzen, einzuladen, auch um zu erläutern, warum sie formal nicht berücksichtig werden können.
Zu Beginn der Beratung erläuterte ich als Vorsitzender des Sozialausschusses noch einmal den Zusammenhang zwischen Pachtvertrag, Nutzungsvereinbarung und Vergaberichtlinie für den Sportplatz in der Bieselheide: Als Pächter ist die Gemeinde Glienicke seit 2009 Eigentümerin des Platzes. Zuvor unterstützte sie die Gemeinde Mühlenbecker Land finanziell beim Kauf des Grundstückes und errichtete aus eigenen Mitteln einen zusätzlichen Bolzplatz auf dem Gelände, der vorwiegend von Jugendlichen aus Schönfließ genutzt wird. Die von den beiden Gemeinden abgeschlossene Nutzungsvereinbarung regelt, dass bei der Vergabe von Nutzungszeiten auch die Interessen der Sportvereine aus dem Nachbarort berücksichtigt werden. Die rein Glienicke interne Vergaberichtlinie räumt Sportvereinen aus dem Mühlenbecker Land einen zeitlichen Nutzungsumfang von derzeit 15 Prozent ein.
Diskutiert wurde im Ausschuss unter anderem die Frage, ob es richtig sein kann, dass Glienicker Vereine auf ihre Nutzungsanfragen für Sportstätten der Nachbargemeinde seit Jahren regelmäßig Absagen bekommen, während sie selbst eventuell Mannschaften abmelden müssen, weil Trainingszeiten auf dem Sportplatz Bieselheide in Frage stehen.
18.05.2017 in Service
Wir freuen uns Ihnen die aktuelle Ausgabe von „Der Glienicker“ präsentieren zu können.
„Der Glienicker“ ist ein Informationsangebot der Glienicker SPD und wird ab Mitte nächster Woche an alle Glienicker Haushalte verteilt.
" Der Glienicker", Ausgabe 1/2017 als Download (2,2MB)
13.05.2017 in Kommunalpolitik
Wenn man sich wie ich seit vielen Jahren in der Gemeinde politisch engagiert, ist man einiges gewöhnt. Doch das was mir heute am Infostandes zum Muttertag berichtet wurde, macht mich richtig sauer. Es wird behauptet, dass wenn ich Bürgermeister werden sollte, der Bauhof der Gemeinde Glienicke privatisiert wird und somit die Mitarbeiter des Bauhofes nicht mehr benötigt werden.
Hier verbreitet jemand bewusst die Unwahrheit, um mich zu diskreditieren und das ist wirklich unterste Schublade.
12.05.2017 in Kommunalpolitik
Von der Spandauer Straße/Magdeburger Straße führt ein Fußweg in die grüne Bieselheide. So war es zumindest viele Jahre lang gängige Praxis. Doch Ende 2016 wurde der Weg plötzlich und unerwartet von den Eigentümern mit einem Zaun abgesperrt. Dies führte zu massiven Protesten, insbesondere in dem von der Schließung des Weges betroffenen Wohnquartier Glienicke West.
Alles scheint ganz klar auf der Hand zu liegen: Der „böse“ Eigentümer schließt den Weg, obwohl dieser im entsprechenden Bebauungsplan klar als Fußweg vorgesehen ist. Zudem weist der B-Plan die Flurstücke 2 und 3 westlich des Wegs als Wald aus. Wald wiederum darf rechtlich nicht eingezäunt werden. Daher waren sich alle Fraktionen im Planungsausschuss und in der Gemeindevertretung einig, dass dieser Weg wieder geöffnet werden muss.
Nachdem die Thematik in der Sitzung des Planungsausschusses am 4. Mai intensiv diskutiert wurde, fällt jedoch plötzlich ein gänzlich anderes Licht auf diese Sache:
Forstbehörde sieht keine Grundlage für Wald
In der am 24.4.2017 vom Bürgermeister vorgelegten Beratungsvorlage für die Sitzung des Planungsausschusses heißt es: „Für die Flurstücke 2 und 3 nördlich der Spandauer Straße wurde nach aktueller Begehung durch die Forstbehörde signalisiert, dass auf Grundlage des bestehenden Grades des Waldcharakters sowohl eine Festsetzung als Fläche für Wald als auch einer anderen Gebietsfestsetzung im Vorentwurf zugestimmt würde“.
Das allerdings scheint die Forstbehörde nie gesagt zu haben. Im Gegenteil: In einem Schreiben der Oberförsterei vom 9.2.2017 an den Bürgermeister heißt es: „Im Ergebnis war festzustellen, dass eine Waldeigenschaft im Sinne von § 2 Landeswaldgesetz Brandenburg (LWaldG) für diese Fläche nicht besteht. [...] Bereits im Jahr 2012 teilte die untere Forstbehörde der Gemeinde mit, dass für diese Flächen die Nutz- und Schutzfunktion für Waldflächen nicht mehr gegeben sind.“
Die Forstbehörde sieht also explizit keine Grundlage, die besagten Grundstücke weiterhin als Wald festzusetzen! Kenntnis von diesem Schreiben erlangten die Gemeindevertreter erst am Vortag des Planungsausschusses - durch den Eigentümer der Grundstücke! Warum wurde den Mitgliedern des Planungsausschusses die eindeutige Stellungnahme der Forstbehörde von Seiten des Bürgermeisters nicht vorgelegt?
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