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Der Widerstand gegen die Erhöhung der Kita-Gebühren in Glienicke wie auch die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Betreuung von Kleinstkindern sind vor vielen Jahren meine Motivation gewesen, mich kommunalpolitisch im Ort zu engagieren.
In logischer Konsequenz nehme ich diese Themen als mittlerweile Vorsitzender des Glienicker Sozialausschusses regelmäßig auf die Agenda. In der Sitzung am 6. März teilte die Gemeindeverwaltung auf meine Anfrage hin mit, dass der Rechtsanspruch im ersten und zweiten Quartal dieses Jahres erfüllt würde.
Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ein Betreuungsplatz vorhanden ist
Ich muss gestehen, dass ich mich darüber geärgert habe, denn das bedeutet in Konsequenz, dass ein Rechtsanspruch ab dem Sommer für viele Eltern eventuell nicht gewährleistet ist. Sie müssen warten und können unter Umständen ihre Berufstätigkeit nicht wie geplant bzw. gewollt aufnehmen.
Rechtsanspruch dauerhaft gewährleisten
Um den Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder ab dem ersten Lebensjahr dauerhaft zu sichern, müssen beständige Lösungen her, die den Eltern langfristige Planungssicherheit ermöglichen!
Derzeit sind unsere Kitas und unsere Tagesmütter allerdings voll ausgelastet. Der Wunsch und Bedarf vieler Eltern, ihre U3-Kinder in einer Kita betreuen zu lassen, ist nachweislich vorhanden. So sollen zum Beispiel mit dem Umbau der Kita Mischka weitere Plätze für Krippenkinder (0-3 Jahre) entstehen.