Mühlenbecker Land brüskiert Glienicker Sportvereine

Veröffentlicht am 13.02.2012 in Kommunalpolitik

Eine gute Zusammenarbeit pflegen die Gemeinden Mühlenbecker Land und Glienicke/Nordbahn seit vielen Jahren. Diese gute Zusammenarbeit zeigt sich beispielsweise in der gemeinsamen Errichtung des ersten Bauabschnittes der Gesamtschule Mühlenbeck an dem sich die Gemeinde Glienicke mit 3,2 Millionen Euro beteiligt.
Auch der Bau des Glienicker Sportplatzes in der Bieselheide wäre ohne die Bereitschaft der Gemeinde Mühlenbecker Land die entsprechenden Bebauungspläne zu beschließen, nicht möglich gewesen. Hier wurden durch die Gemeinde Glienicke annähernd 3 Millionen Euro verbaut. Selbstverständlich wurde dem Schönfließer Sportverein die Nutzung des Sportplatzes zu den gleichen Konditionen eingeräumt, die auch für Glienicker Sportvereine gelten. Eine Zusammenarbeit lebt eben vom Miteinander und nicht vom Gegeneinander.
Doch die bisher gute Zusammenarbeit wird von der Mühlenbecker Gemeindeverwaltung jetzt auf eine harte Probe gestellt.

Bereits im April des vergangenen Jahres beantragten die beiden Glienicker Sportvereine eine zeitlich begrenzte Nutzung der neuen Sporthalle in Schildow. Durch diese Nutzung der Schildower Sporthalle sollte die Zeit bis zur Fertigstellung der noch zu bauenden Sporthalle am „Neuen Gymnasium Glienicke“ überbrückt werden.
Während der SV Glienicke/Nordbahn bis heute keinerlei Reaktion auf seine Anträge erhalten hat, erhielt der BSC Fortuna am 19.01.2012 eine Absage. Auf Nachfrage des Vereins wurde dann von der Verwaltung des Mühlenbecker Landes mitgeteilt, dass die Absage an den BSC Fortuna Glienicke nicht im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Anfrage um Nutzungszeiten steht. „…Schon bei Baubeginn war klar, das nur bei Abgabe von Nutzungszeiten durch die gegenwärtigen Nutzer auch für andere Nutzer sich die Möglichkeit der Nutzung eröffnen werde…“, so die Gemeinde Mühlenbecker Land in einem Schreiben an den BSC Fortuna Glienicke. Wie es in einer neu gebauten Sporthalle schon bestehende Nutzer geben kann muss man nicht verstehen.
Vielleicht sollte die Mühlenbecker Gemeindeverwaltung unter diesem Gesichtspunkt ihre Entscheidung noch einmal überdenken.

 

Counter

Besucher:282170
Heute:38
Online:1