Vierzig Prozent mehr Menschenrecht

Veröffentlicht am 19.07.2012 in Bundespolitik

Höhere Sozialleistungen für Asylbewerber

Die Sozialleistungen für Asylbewerber in Deutschland sind zu niedrig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet die derzeitige Höhe der Leistungen als verfassungswidrig, da sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz begrüßt das Urteil und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.

Asylbewerber und Asylbewerberinnen müssen mehr staatliche Unterstützung bekommen – so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Entscheidung vom Mittwoch. Der derzeitig geltende Regelsatz für einen Erwachsenen von 224 Euro sei „evident unzureichend“, weil er „seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist“ so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Damit liegt der Satz 40 Prozent unter dem Niveau der Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch. Karlsruhe fordert die Bundesregierung in seiner Begründung auf, „unverzüglich“ eine Neuregelung zu treffen.

Özoguz: Regierung muss endlich handeln

SPD-Vizechefin Aydan Özoguz begrüßt das Urteil ausdrücklich – und weist zugleich darauf hin, dass die Bundesregierung hier jahrelang und zu Lasten der Bedürftigen versagt hat: „Es ist bitter, dass erst das höchste deutsche Gericht die Bundesregierung zwingen muss, das Existenzminimum für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete zu gewährleisten.“ Die SPD dränge schon seit Jahren auf eine Anhebung des Leistungsniveaus, sei allerdings stets am schwarz-gelben Widerstand gescheitert. Nun sei die Bundesregierung gefordert, die „die Sätze schnellstmöglich nach den Urteilskriterien des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. Die Sätze sind außerdem fortlaufend zu aktualisieren.“ Daneben verlangt Özoguz die Abschaffung der Gemeinschaftsunterkünfte und des Sachleistungsprinzip nach spätestens drei Monaten. Zudem müsse die Verweildauer im Asylbewerberleistungsgesetz auf höchstens ein Jahr begrenzt werden – danach sollen die gesetzlichen Regeln für Arbeitslosengeld II greifen.

Schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm nennen das Urteil „eine weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“ und sehen ebenfalls die Regierung in der Pflicht: Karlsruhes mahnende Worte an den Gesetzgeber zeigten „deutlich, dass die Geduld des Bundesverfassungsgerichts erschöpft ist“. Die SPD-Politikerinnen begrüßen zudem den Hinweis der Richter, „dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern gleichermaßen allen Ausländerinnen und Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst eben auch das soziokulturelle Existenzminimum zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“

Die Richter hatten in ihrer Begründung zudem betont, dass „migrationspolitische Erwägungen“ bei der Bemessung der Leistungshöhe keine Rolle spielen dürfen. Möglichst niedrige Leistungen für Asylbewerberinnen, um „Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden“ seien nicht hinzunehmen: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Quelle: spd.de

 

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