Hilfe für Spanien

Veröffentlicht am 21.07.2012 in Europa

Sechs Fragen, sechs Antworten

Bis zu 100 Milliarden Euro für Spanien und die spanischen Banken: Dieses europäische Hilfsprogramm hat der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit in einer Sondersitzung beschlossen. Doch wer kriegt eigentlich das Geld, an welche Bedingungen werden die Finanzhilfen geknüpft ? und warum haben die SPD-Abgeordneten mehrheitlich zugestimmt? SPD.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Worüber genau hat der Bundestag zu den „Spanien-Hilfen“ entschieden?

Zur Entscheidung stand ein Hilfskredit durch den temporären Rettungsschirm EFSF für Spanien in einer Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro. Die Gelder werden vom spanischen Staat, der für sie haftet, an den spanischen Bankenrestrukturierungsfonds (FROB) weitergeleitet – unter harten Auflagen. Die Geldhäuser leiden an den Folgen einer geplatzten Immobilienblase, wodurch sie zahlreiche Kreditausfälle zu verkraften haben. Die genaue Summe der notwendigen Rekapitalisierung ist unklar, im Gespräch sind Summen von 30 – 60 Milliarden Euro.

Die derzeit diskutierte höhere Summe der möglichen Kreditlinie soll ein klares Zeichen an die Finanzmärkte senden. Das Geld kommt aus dem temporären Euro-Rettungsfonds EFSF, der noch über ein Volumen von ungefähr 240 Milliarden Euro an nicht abgerufenen Mitteln verfügt. Sobald der permanente Rettungsschirm ESM in Kraft ist, soll das Spanien-Programm auf den ESM übertragen werden. Gegen den ESM sind in Deutschland allerdings noch Verfassungsklagen anhängig, über die das Bundesverfassungsgericht erst im September entscheiden wird.

Wer haftet wie für das Geld?

Dieser Punkt sorgt derzeit für erhitzte Gemüter. Nach dem „Memorandum of Understanding“, welches die grundlegenden Kriterien für die Hilfeleistung festlegt, sowie der Aussage der Bundesregierung haftet grundsätzlich zunächst Spanien als Staat. Deutschland wiederum haftet für EFSF-Kredite gemäß seiner Wirtschaftskraft mit knapp 30 Prozent. Die Staatenhaftung soll nach den ESM-Regeln auch weiterhin gelten. In der Eurogruppenerklärung vom 28. Juni wird allerdings die Möglichkeit erwähnt, auch direkte Bankenhilfen zu gewähren – wenn eine europäische Bankenaufsicht eingerichtet ist. Die SPD spricht sich jedoch klar gegen die Umsetzung dieses Vorhabens aus, wozu wiederum die Zustimmung des Bundestages notwendig wäre. Die nun an Spanien gewährten Hilfen erfolgen unter den „normalen“ Regeln des EFSF an Spanien, welches das Geld – unter Auflagen – lediglich weiterleitet.

Wann und wie werden die Kredite ausgezahlt?


Das Hilfsprogramm läuft insgesamt 18 Monate, die erste Tranche von 30 Milliarden Euro soll bis Ende Juli fließen. Für die Kredite ist eine Laufzeit von durchschnittlich 12,5 Jahren geplant. Ausgezahlt werden die weiteren Tranchen allerdings nur im Bedarfsfall. Die Abwicklung des Programms soll bis Jahresende erfolgen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zufolge werden die Kredite ohne den sogenannten bevorrechtigten Gläubigerstatus gezahlt. Das heißt: Im Fall einer Staatspleite nehmen die EFSF-Kreditgeber einen hinteren Rang bei der Rückzahlung ein. Damit soll Spaniens Marktzugang gesichert werden.

Welche Auflagen erhält Spanien und wer kontrolliert dies?

Die Auszahlung der Mittel ist an klare Bedingungen geknüpft:

  • Die Jahresgehälter für die Vorstände und leitenden Mitarbeiter der betroffenen Banken werden auf 300.000 bis 600.000 Euro begrenzt.
     
  • Eine Rekapitalisierung erfolgt nur gegen Auslagerung von toxischen Wertpapieren in Abwicklungsanstalten (Bad Banks).
     
  • Eine Restrukturierung erfolgt nur gegen Anteile an den Banken.
     
  • Die Banken werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, nicht überlebensfähige Institute können auch abgewickelt werden.
     
  • Spanien muss sein Aufsichtssystem grundlegend reformieren.
     
  • Die Verwendung der Mittel muss begründet und dokumentiert werden.

Die EU-Kommission und ein Eurogruppen-Gremium überwachen die Verwendung in Rücksprache mit der Europäischen Zentralbank (EZB). In dreimonatigen Abständen findet durch Experten der EU-Kommission, der EZB, der europäischen Bankenaufsicht EBA und des Internationalen Währungsfonds (IWF) eine Prüfung statt. Der IWF soll allerdings nur technische Hilfe leisten. Durch Buchprüfungen und Stresstests soll zudem bis Herbst der endgültige Kapitalbedarf festgestellt werden. Danach werden die Institute je nach Zukunftsperspektive restrukturiert oder abgewickelt.



Warum hat die SPD mehrheitlich zugestimmt?

Die SPD findet die Entscheidungssituation höchst unbefriedigend. Es gibt eigentlich nur die Wahl zwischen schlechten Lösungen, weil die grundlegenden Probleme der Finanzmarktregulierung und der Architektur in der Eurozone nicht angegangen werden. Dennoch: Ohne die akute Finanzhilfe droht ein Domino-Effekt von Bankenpleiten in Spanien und anderen EU-Problemstaaten, der die ohnehin angeschlagene spanische Wirtschaft noch weiter in die Krise treiben würde. Mit einer Quote von 24 Prozent hat Spanien schon jetzt die höchste Arbeitslosigkeit Europas. Diese traurige Spitzenposition hält das Land auch bei der Jugendarbeitslosigkeit: Über die Hälfte der Jugendlichen unter 25 ist ohne Job. Angesichts dieser Lage ist Nichtstun für die SPD keine Option.

Und doch kann es nicht beim reinen Krisenmanagement bleiben. Es braucht darüberhinaus zwingend eine wirksame europäische Bankenaufsicht und ein europäisches Bankeninsolvenzrecht. Pleite-Banken müssen auch pleitegehen können. Deshalb muss das Investment- und Geschäftsbanking voneinander getrennt und der Hochfrequenzhandel von Finanzprodukten ohne Bezug zur Realwirtschaft verboten werden. Schattenbanken bedürfen einer wirksamen Regulierung. Für die SPD gilt zudem: Die Krise ist auch eine Verteilungskrise. Deshalb braucht es einen gerechten europäischen Lastenausgleich. Aus diesem Grund setzt sich die SPD nachdrücklich für die stärkere Inpflichtnahme hoher Einkommen und Vermögen ein – in Deutschland und Europa.

Wie hat der Bundestag abgestimmt?

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Spanien-Hilfen zugestimmt. 473 der 583 anwesenden Abgeordneten votierten für die Hilfen. 97 waren dagegen. 13 enthielten sich. 22 der Neinstimmen kamen aus den Reihen der Regierungskoalition. Damit verfehlte Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut die Kanzlermehrheit.

Quelle: spd.de

 

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