Lösung gefunden

Veröffentlicht am 21.09.2012 in Kommunalpolitik

Ein gewisses Maß an Durchhaltevermögen und Hartnäckigkeit gehört manchmal einfach dazu. Im Frühjahr fragte ein Bürger in der Verwaltung und im Planungsausschuss an, ob er ein Carport auf seinem Grundstück errichten kann. Durch verschiedene Umstände und der derzeitigen Auslegung der Bauvorschriften musste ihm mitgeteilt werden, dass eine Genehmigung beziehungsweise eine Befreiung vom gültigen Bebauungsplan wahrscheinlich nicht erteilt werden kann. Das Problem: Rasengittersteine galten bisher für ein Grundstück als voll versiegelte Fläche und das obwohl nachweislich und in der entsprechenden Fachliteratur dies äußerst umstritten ist.

Der Bürger ließ nicht locker, informierte sich und fragte und bohrte immer wieder nach. Dieses Durchhaltevermögen und die Hartnäckigkeit des betroffenen Bürgers haben nun dazu geführt, dass das ?Problem Rasengittersteine? bis auf die Ministeriumsebene geklärt wurde und es endlich eine klare und für ganz Brandenburg einheitliche Regelung gibt!

Mit einigen Auflagen kann der Bürger jetzt seinen Carport errichten.

Besonders bedanken möchte ich mich an dieser Stelle aber auch beim Fachbereich 1 der Glienicker Gemeindeverwaltung. Das Team vom Fachbereichsleiter Peter Staamann hat hier gut und zum Wohl der Bürger agiert.

 

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