Glienicke erfüllt derzeit nicht den Rechtsanspruch auf Kitabetreuung.

Veröffentlicht am 14.12.2019 in Kommunalpolitik

Glienicke erfüllt derzeit nicht den Rechtsanspruch auf Kitabetreuung.

Diese Mitteilung von der Gemeindeverwaltung bekamen die Mitglieder des Glienicker Sozialausschusses nicht etwa in der regulären Sitzung am 9. Dezember, sondern in einem Nebensatz in der Sondersitzung des Umwelt- und des Sozialausschusses am vergangenen Donnerstag zur Vorstellung der Machbarkeitsstudie für den angedachten Schulerweiterungsbau.

Wenn eine Gemeinde den Rechtsanspruch auf Kitabetreuung nicht erfüllt, ist das mehr als nur ein Argument für einen Schulerweiterungsbau, das man so nebenbei fallen lässt.

Eine fehlende Kitabetreuung verhindert oft für einen Elternteil die Rückkehr an den Arbeitsplatz und damit die berufliche Weiterentwicklung. Ferner fehlt den betroffenen Familien ein Teil des Einkommens.

Kitas sind Bildungseinrichtungen. Wenn Kindern der Zugang zu Kitas nicht ermöglicht wird, hält man sie fern von frühkindlicher Bildung.

Der Glienicker Sozialausschuss wird sich kurzfristig mit diesem Thema beschäftigen und darüber diskutieren müssen, durch welche Maßnahmen auch in Glienicke der Rechtsanspruch auf Kitabetreuung wieder erfüllt werden kann.

 

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