Ist die Bürgermeisterwahl gültig? – Stellungnahme der SPD-Fraktion Glienicke/Nordbahn

Veröffentlicht am 23.11.2025 in Wahlen

In den vergangenen Wochen wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob die Bürgermeisterwahl in Glienicke/Nordbahn gültig ist. Fakt ist: Gültig ist die Wahl erst dann, wenn die Gemeindevertretung die Wahl offiziell für gültig erklärt.
Ein solcher Beschluss liegt bislang nicht vor. Die Gemeindevertretung wird dieses Thema in ihrer Sitzung am 25. November 2025 beraten.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der derzeitige Sachstand wie folgt:
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1. Ablauf der Wahl

Am 21. September 2025 fand die erste Runde der Bürgermeisterwahl statt. Sechs Kandidaten traten an. Da keiner von ihnen die im Brandenburger Kommunalwahlgesetz vorgeschriebene absolute Mehrheit erreichte, kam es am 12. Oktober 2025 zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
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2. Einsprüche gegen die Hauptwahl

Gegen die Wahl vom 21.09.2025 wurden Einsprüche erhoben – wie am 30. September 2025 unter „Einwohneranfragen“ öffentlich wurde, betrafen sie ausschließlich der angeblichen Behinderung von „Wahlbeobachtern“.
Rechtlich waren diese Einsprüche zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig, da Wahleinsprüche erst nach Abschluss der Stichwahl möglich sind.
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3. Fehler bei der Briefwahl zur Stichwahl

Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl kam es seitens der Gemeindeverwaltung zu einem erheblichen Fehler:
199 Bürgerinnen und Bürger erhielten ihre Briefwahlunterlagen doppelt.
Nachdem der Fehler bemerkt wurde, erklärte die Verwaltung die zuerst versendeten Unterlagen für ungültig und verschickte neue, versehen mit einer entsprechenden Information.
Dadurch war zwar sichergestellt, dass niemand zweimal abstimmen konnte, jedoch wurde mindestens ein Bürger an der Stimmabgabe gehindert, da seine neuen Unterlagen erst am 15.10.2025, also nach der Stichwahl, zugingen. 
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4. Hohe Zahl ungültiger Stimmen

In der Stichwahl wurden 103 Stimmen als ungültig gewertet – ein ungewöhnlich hoher Wert.
Diese Stimmzettel wurden am 14. Oktober 2025 im Wahlausschuss geprüft. Zettel mit durchgestrichenem Inhalt, zusätzlichen Kommentaren oder anderen unzulässigen Markierungen mussten gesetzeskonform für ungültig erklärt werden.
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5. Zuständigkeit der Gemeindevertretung

Für die Feststellung der Gültigkeit der Wahl – und damit auch für die Prüfung der Wahleinsprüche – ist ausschließlich die Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn zuständig.
Bereits in der Sitzung des Wahlausschusses wurde berichtet, dass zu diesem Zeitpunkt sieben Wahleinsprüche vorlagen. Die Frist für weitere Einsprüche lief bis zum 4. November 2025.
Bis heute sind die eingegangenen Einsprüche jedoch nicht öffentlich zugänglich. Ebenso wenig ist die Prüfung derselben einsehbar.
Laut Kommunalwahlgesetz muss die Gemeindevertretung die Einsprüche in öffentlicher Sitzung prüfen.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Einsprüche sowie die rechtliche Bewertung durch die Verwaltung oder beauftragte Anwälte auch öffentlich vorliegen.
Auf Nachfrage eines Gemeindevertreters, die Unterlagen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreises weiterzuleiten, wurde dies von der Gemeindeverwaltung verweigert. Auch die Bitte, eine Kopie der versandten Unterlagen zu erhalten, wurde abgelehnt.
Wahleinsprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Gegebenenfalls muss ein Gericht abschließend entscheiden.
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Worum es der SPD-Fraktion geht

Die SPD-Fraktion hat keinen Wahleinspruch eingelegt.
Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen.
Es ist völlig legitim, die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl zu hinterfragen – insbesondere, wenn bekannt ist, dass es bei der Briefwahl zu Fehlern gekommen ist.
Für uns stehen zwei Prinzipien im Mittelpunkt:
1. Transparenz
Die Prüfung der Wahleinsprüche muss öffentlich und nachvollziehbar erfolgen.
Nur so kann Vertrauen entstehen.
2. Rechtsstaatlichkeit
Es geht uns nicht darum, das Wahlergebnis zu verändern.
Es geht darum, verlässlich festzustellen, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Sollten Fehler geschehen sein, die möglicherweise wahlentscheidend waren, muss damit transparent und verantwortungsvoll umgegangen werden.
Fehler können passieren – entscheidend ist, wie man damit umgeht.
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Demokratie braucht Offenheit, nicht Abschottung
Eine mangelhafte Transparenz in dieser Angelegenheit spielt genau denjenigen in die Hände, die unser demokratisches System in Frage stellen oder gar aushöhlen wollen.
Gerade deshalb fordert die SPD-Fraktion:
Offene, vollständige und rechtssichere Prüfung aller Wahleinsprüche in öffentlicher Sitzung – so wie es das Gesetz vorsieht.

 
 

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