Ich habe zur Hauptwahl per Briefwahl gewählt, muss ich die Unterlagen erneut beantragen?
Nein. Für die Stichwahl erhalten alle Briefwähler die Briefwahlunterlagen automatisch erneut zugeschickt. Die Unterlagen sollten Sie mittlerweile auch erhalten haben. Wenn nicht, kontaktieren Sie bitte den Wahlleiter der Gemeinde (s.u.).
Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr. Was nun?
Kein Problem! Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen. Bringen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich gehen muss?
Das für Sie zuständige Wahllokal finden Sie:
*auf Ihrer ursprünglichen Wahlbenachrichtigungskarte (falls noch vorhanden)
*in einem Straßenverzeichnis (PDF) auf der Internetseite der Gemeinde
*durch Nachfrage beim Einwohnermeldeamt oder beim Wahlleiter:
Einwohnermeldeamt: Tel.: (033056) 69-223 (-203, -217, -256)
Wahlleiter: Tel.: (033056) 69-268
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 13-18 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag: 9-12 Uhr und 14-16 Uhr (nur mit Termin)
Freitag: 9-12 Uhr
Ich habe zur Hauptwahl nicht gewählt. Kann ich trotzdem an der Stichwahl teilnehmen?
Ja! Auch wenn Sie an der ersten Wahl nicht teilgenommen haben, dürfen Sie zur Stichwahl am 12. Oktober wählen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Ich bin am Wahltag verhindert - kann ich noch Briefwahl beantragen?
Ja. Dazu müssen Sie den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag (Fr., 10.10. um 11:30 Uhr) beantragt haben. Auch hier reicht der Personalausweis aus! Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen geben Sie einfach direkt im Rathaus ab oder werfen sie vor der Schließung der Wahllokale in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung ein.
Weitere Infos hierzu erhalten Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde oder über nachstehenden QR-Code.
