Bürger begehren auf: Umstrittene Friedhofsgebührensatzung wird neu beraten

Veröffentlicht am 17.06.2013 in Kommunalpolitik

Foto: SPD Glienicke/Nordbahn

Ein Aufschrei ging im Herbst des letzten Jahres durch Glienicke/Nordbahn. Mit der Mehrheit von CDU/FDP und GBL wurde eine Erhöhung der Friedhofsgebühren um bis zu 950 Prozent beschlossen. Kein Reden, kein Diskutieren, kein Argumentieren half, die selbst ernannte „bürgerliche Mehrheit“ setzte sich mit ihrer parlamentarischen „Streitmacht“ gemeinsam mit dem Bürgermeister durch.
Doch sie hatten die Rechnung ohne den Wirt, sprich die Glienicker Bürgerinnen und Bürger gemacht.

Die Brandenburger Kommunalverfassung räumt den Bürgern das Recht ein, selbst einen Antrag in die Gemeindevertretung einzubringen. Dieses Recht ist ansonsten dem Bürgermeister, den Fraktionen und den Gemeindevertretern vorbehalten. Voraussetzung für einen zulässigen Bürgerantrag ist, dass mindestens fünf Prozent der Glienicker Bürger über 16 Jahre den Antrag unterschreiben. Das wären derzeit 481.

Im April übergab der Initiator des Bürgerantrages, Otto Trolle, die Unterstützerlisten mit fast 1.000 Unterschriften. Das von der Kommunalverfassung vorgegebene Quorum war also mehr als deutlich erfüllt. Die knapp 1.000 Unterzeichner des ersten Bürgerantrages in Glienicke/Nordbahn fordern, dass die im Herbst 2012 beschlossene neue Friedhofsgebührensatzung zurückgenommen, erneut beraten und eine veränderte Fassung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte erneut beschlossen wird.

Die SPD-Fraktion begrüßt den ersten Bürgerantrag in der neueren Glienicker Geschichte ausdrücklich und bedankt sich bei allen, die bisher zu seinem Gelingen beigetragen haben.

Als in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Mai über die Zulässigkeit des Bürgerantrages und das weitere Prozedere beraten wurde, erlebten alle, die sich zunächst über die erfolgreiche Bürgerbeteiligung in unserem Ort gefreut haben plötzlich folgendes Szenario: Wie leider häufig waren fast keine Zuhörer anwesend. So konnte die Glienicker Bürgerliste (GBL) mit einem von ihnen eingebrachten Antrag ganz ungeniert den Versuch unternehmen, einen Torpedo auf den Bürgerantrag abzufeuern. Nachdem sie im letzten Herbst beim Beschluss der Erhöhung der Friedhofsgebühren auf nichts und niemanden hören wollte, entdeckte die GBL plötzlich die Bürger wieder für sich und beantragte, eine Befragung aller Glienicker Bürger durchzuführen. Ein Schlag ins Gesicht mindestens für die annähernd 1.000 Bürger, die sich an Recht und Gesetz orientiert und ein solches direktes Beteiligungsverfahren schon auf den Weg gebracht hatten. Zum Glück konnte dieser vordergründige Taschenspielertrick der GBL, den Bürgerantrag zu unterlaufen, in der Gemeindevertretung verhindert werden. Selbst einige GBL-Vertreter erkannten die Unsinnigkeit und lehnten den Antrag der eigenen Fraktionsspitze ab!

Die Friedhofsgebührensatzung und damit die Erhöhung der kommunalen Friedhofsgebühren um bis zu 950 Prozent muss jetzt, dem Bürgerantrag entsprechend, neu beraten werden. Wir informieren Sie weiter!

 

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