Unterstützung für Glienicker Sportvereine durchgesetzt

Veröffentlicht am 18.05.2012 in Allgemein

Seit Monaten wird über eine „Richtlinie zur Vergabe der Nutzungszeiten“ in und auf den Glienicker Sportstätten diskutiert und beraten.

Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt, um eine möglichst gerechte Grundlage für die Vergabe der Trainings- und Nutzungszeiten zu erarbeiten. Doch die Glienicker Gemeindeverwaltung hatte zwischenzeitlich eine böse Überraschung parat. Nach Auffassung der Verwaltung würde die Brandenburger Kommunalverfassung es nicht zulassen, dass bei der Vergabe der Trainings- und Nutzungszeiten den Glienicker Sportvereinen Vorrang vor auswärtigen Sportvereinen durch eine entsprechende kommunale Richtlinie eingeräumt werden kann.

Bei einer Vergabe vom Trainings- und Nutzungszeiten könnte ohne eine solche Regelung nämlich die Situation entstehen, dass große Berliner Vereine für Glienicker Sportstätten Nutzungszeiten anmelden. Da die entsprechende Richtlinie vorsieht, dass die Vergabe der Nutzungszeiten sich an der Mitgliederzahl der anmeldenden Vereine orientiert, würde ein mitgliederstarker auswärtiger Verein die heimischen Sportvereine von den Sportstätten verdrängen können.
Eine Vorstellung, die zumindest für die SPD-Fraktion auf Dauer nur schwer erträglich gewesen wäre.
Aus diesem Grund hinterfragte die SPD-Fraktion in Eigeninitiative bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel als zuständige Aufsichtsbehörde, ob es nicht doch möglich ist, den Glienicker Sportvereinen formell Vorrang vor auswärtigen Vereinen einzuräumen. Die Kommunalaufsicht bestätigte die Einschätzung der SPD-Fraktion und widersprach somit der Rechtsauffassung, die bisher von Gemeindeverwaltung vertreten wurde.

Man könnte meinen, dass die Verwaltung, wie auch die Mitglieder des Sozialausschusses nunmehr zufrieden sein könnten, dass es nun doch möglich ist, den Glienicker Sportvereinen zu ermöglichen, auch zukünftig die kommunalen Sportstätten umfänglich nutzen zu können.

Aus diesem Grund legte die SPD-Fraktion zur Sitzung des Sozialausschusses am 15. Mai einen Antrag vor, der auf der einen Seite den Glienicker Sportvereinen zukünftig Vorrang einräumt aber auf der anderen Seite auch die seit Jahren vorhandene Vielfältigkeit des Glienicker Sportangebotes durch viele Vereine und Sportgruppen sichern wird. Selbstverständlich soll der Status, dass Mühlenbecker Sportvereine auf dem Sportplatz „Bieselheide“ wie Glienicker Sportvereine behandelt werden, von dieser Vorrangregelung unberührt bleiben. Auf dem Sportplatz Bieselheide ist neben den Glienicker Sportvereinen auch die SG Schönfließ aktiv und das soll auch so bleiben.

Für alle, die die Diskussion um den Antrag der SPD-Fraktion im Sozialausschuss miterleben mussten, ist der Verlauf mindestens irritierend (wenn nicht gar deutlich fragwürdig) gewesen. Nur in einer langwierigen und zähen Diskussion gelang es, den Antrag der SPD-Fraktion zur Unterstützung der Glienicker Sportvereine und Sportgruppen durchzusetzen. Die Vehemenz und Leidenschaft, mit der unter anderen der Bürgermeister gegen unseren Antrag argumentierte, hat sicher nicht nur uns verwirrt. Zum Schluss konnten sich die Mitglieder des Sozialausschusses unserer Argumentation für die Unterstützung der Glienicker Sportvereine und Sportgruppen durch die Aufnahme der Vorrangregelung für ortsansässige Sportvereine nicht entziehen und stimmten dem Antrag letztendlich zu. Jetzt soll der von der SPD-Fraktion beantragte Vorrang unter gleichzeitiger Berücksichtigung eines breiten und vielfältigen Sportangebotes in die noch von der Gemeindevertretung zu beschließende Richtlinie durch die Gemeindeverwaltung eingearbeitet werden.

 

Counter

Besucher:282170
Heute:57
Online:1