Am 14. Januar befasste sich der Reinickendorfer Verkehrsausschuss erneut mit der von einigen Anwohnern gewünschten Straßensperrung im Waldseeviertel zwischen Hermsdorf und Glienicke/Nordbahn.
Vom Bezirk Reinickendorf wurde ein Gutachten in dieser Angelegenheit beim Büro Stadtraum im Auftrag gegeben. Verkehrsplaner Daniel Richter stellte dieses Gutachten den (zumeist online anwesenden) Mitgliedern des Ausschusses und Gästen vor. Von Seiten der Glienicker Gemeindevertretung verfolgten Karsten Wundermann (Vorsitzender des TIG) und Uwe Klein (Vorsitzender der Gemeindevertretung) den Vortrag des Fachplaners.
Auch Spiel-, Fahrrad-, Einbahnstraße und Aufpflasterungen ungeeignet
Die heftig umstrittenen Modalfilter, mit denen die Schildower Straße und die Elsestraße für Autos gesperrt werden sollen, lösen nicht das Problem mit dem länderübergreifenden Durchgangsverkehr im Hermsdorfer Waldseeviertel an der Grenze zu Glienicke. Vielmehr würde die B 96 nur noch weiter überlastet und zusätzliche Belastungen in Wohnvierteln westlich der Berliner Straße geschaffen. Zu diesem Ergebnis kommt die „Untersuchung zur Verkehrssituation in der Schildower Straße und dem Waldseeviertel“. Umfänglich wurden die gemessenen Verkehrsströme sowie die Auswirkungen einer möglichen Sperrung vom Gutachterbüro erläutert.
Als Fazit wurde eine Sperrung zwischen Hermsdorf und Glienicke/Nordbahn (Schildower Straße und die Elsestraße) oder auch die untersuchten Einbahnstraßenregelungen vom Gutachter als ungeeignet bezeichnet. Das gelte ebenso für weitere zusätzliche Varianten: einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße), eine Fahrradstraße mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sowie Aufpflasterungen.
Rechtsgutachten schließt Modalfilter aus
Eine dauerhafte Sperrung sei rechtlich ausgeschlossen, dies stellte Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt im Verkehrsausschuss fest. Somit ist auch die Reinickendorfer Bezirksverwaltung der Meinung, dass eine dauerhafte Sperrung der Schildower Straße und die Elsestraße rechtswidrig wäre. Diese Meinung wurde auf Glienicker Seite schon lange vertreten. Auf den Vorschlag eines Bezirksverordneten, zumindest eine temporäre Sperrung der Straßen zu veranlassen, erwiderte Schultze-Berndt sinngemäß, dass diese unter Umständen rechtlich vielleicht möglich wäre, jedoch keinen Sinn mache, wenn eine dauerhafte Sperrung rechtlich ausgeschlossen sei.
Weiteres Vorgehen wird beraten
Wie mit den Ergebnissen des Gutachtens und dem, vor dem Gutachten gefassten, Beschluss der Reinickendorfer BVV für eine zeitweilige Sperrung umgegangen werden soll, darüber will der Reinickendorfer Verkehrsausschuss im Februar/März beraten.