Bereits seit Jahren informiere ich mit Nachbarschaftsbriefen in meinem Wohnumfeld über aktuelle Entwicklungen in unserer Gemeinde. So auch im vergangenen Dezember. Ich informierte die Anwohner der Tulpenstraße über den aktuellen Diskussionsstand im Fachausschuss zum Ausbau der Tulpenstraße. Doch diesmal ist alles anders. In dem besagten Nachbarschaftsbrief gebe ich unter anderem Meinungsäußerungen der Vertreter von CDU und GBL im Ausschuss wieder. Den betroffenen Anwohnern wurde deshalb durch meinen Nachbarschaftsbrief bekannt, wer welche Meinung zu diesem Thema im Ausschuss hat.
Das rief offenbar den Unmut der CDU hervor. Sie kritisiert mich für diesen Nachbarschaftsbrief in ihren letzten Fraktionsmitteilungen. Dort heißt es beispielsweise: „… Allemal ist es mit der einem Ausschussvorsitzenden – der Autor des Flugblattes ist Vorsitzender des TIG – anstehenden Neutralität schwer vereinbar, auch dann, wenn er ankündigt, diesen Vorsitz niederlegen zu wollen…“
Mit anderen Worten: Darf also ein Ausschussvorsitzender nicht mehr politisch aktiv sein?
Ist ein Ausschussvorsitzender nicht auch Gemeindevertreter und damit den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet?