Alkohol, Drogen (nicht „nur“ Cannabis), Bedrohung, blinde Zerstörungswut und mehr. Das alles findet leider mittlerweile regelmäßig in unserem Bürgerpark/Skateranlage statt.
Bereits im letzten Jahr erklärte Bürgermeister Oberlack auf meine Anfrage zum Thema Drogen-, Alkohol- und Nikotinkonsum von Jugendlichen an der Skaterbahn, „dass die überwiegende Anzahl der Jugendlichen die abends auf der Skaterbahn sind aus dem Märkischen Viertel stammt und die Glienicker Jugendsozialarbeiter hierfür nicht zuständig sind“ (SozA vom 19.9.2016).
Bürgermeister verweist auf Polizei
Nachdem die Jugendsozialarbeiter im Mai ihren jährlichen Bericht im Sozialausschuss vorgestellt hatten und anhand eindrücklicher Beispiele sehr deutlich auf die Zustände an der Skateranlage eingingen, schien nun auch der Bürgermeister das Problem zu erkennen. Doch anstatt endlich einmal Verantwortung zu übernehmen, zeigt er wieder nur auf andere. So verwies er in einer Pressemitteilung lediglich auf die Revierpolizisten und forderte eine zusätzliche Polizeistelle im Rahmen einer Elternzeitvertretung.
Ordnungsamt hat Befugnisse
Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung: „Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort. Jedoch sind sie nicht befugt, die Personalien von Personen festzustellen. Sie haben bei schweren Vergehen oder Gesetzesverstößen nur die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen“. Das ist nachweislich falsch!
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (der zentralen Aufgabe jedes Ordnungsamts) oder wenn der Verdacht einer Straftat besteht, können die Mitarbeiter des Ordnungsamts u.a. Personalien feststellen, sich Ausweispapiere aushändigen lassen, Personen festhalten und sogar mitgeführte Sachen durchsuchen (§ 23 OBG). Der Unterschied zur Polizei besteht darin, dass das Ordnungsamt diese Maßnahmen nicht mit Zwang durchsetzen darf.
Endlich Verantwortung übernehmen!