von Susanne Kübler, stellv. Fraktionsvorsitzende
In der Hattwichstraße gilt wieder Tempo 50. Ein Anwohner hatte geklagt und aus formalen Gründen Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass eine Empfehlung des Fachausschusses nicht ausreiche, sondern ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich sei.
Dies ist aus zwei Gründen ärgerlich: Zum einen, weil die SPD-Fraktion die zunehmenden „Stellungnahmen zur Information“ (StIV) der Verwaltung mehrfach kritisiert hat. Hier werden wir zukünftig stärker darauf achten, „echte“ Beschlussvorlagen (BV) zur Beratung in den politischen Gremien vorgelegt zu bekommen. Ärgerlich zum anderen deshalb, weil es im Rahmen der Lärmaktionsplanung im Frühjahr 2020 mithin einen Beschluss der Gemeindevertretung gab. Dieser beinhaltete unter anderem Tempo 30 in der Hattwichstraße und wurde mit 17 Ja-, vier Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen mehrheitlich gefasst. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Tempo 30 nur von 22 bis 6 Uhr vorschlug, wurde damals übrigens mehrheitlich abgelehnt.