Eigentlich wollten die Glienicker Gemeindevertreter schon in der Weihnachtspause sein, doch am kommenden Donnerstag, 21.12.2017, kommen diese in der Mensa der Glienicker Grundschule noch einmal zu einer Sondersitzung zusammen.
Bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses am 11. Dezember stand das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg (OVG) zur Rechtswirksamkeit der Kita-Gebührensatzungen in Brandenburg auf der Agenda. In dieser Sitzung erklärte die Gemeindeverwaltung auf die Frage, ob die Glienicker Kitagebührensatzung rechtsgültig sei: „Die Glienicker Kitagebührensatzung ist rechtsgültig und die Kalkulation erfolgte in dem durch das KitaG und die KitaBKNV festgesetzten Rahmen. Das OVG-Urteil 6 A 15.15. vom 06.10.2017 hat keinen Einfluss auf die Rechtswirksamkeit der Glienicker Kitagebührensatzung.“
Trotzdem wurde von Seiten der Verwaltung ein Jurist beauftragt, die Glienicker Kitasatzung zu überprüfen.
Sollte sich die Glienicker Kitagebührensatzung doch auf das Kommunale Abgabengesetz (KAG) beziehen und somit ungültig sein, entstünde auf der Grundlage des OVG-Urteils für die Eltern ein Gebührenrückforderungsanspruch. Allerdings droht zum Jahresende 2017 eine Verjährung für das Jahr 2013/2014. Diese Verjährung könnten betroffene Eltern nur mit dem Einreichen einer Klage verhindern. Problem hierbei: eine Rechtsprüfung der Glienicker Kitagebührensatzung kann bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden.