Nutzung des Sportplatzes Bieselheide: Vergaberichtlinie überarbeitungswürdig

Veröffentlicht am 23.05.2017 in Sport

Sportplatz Bieselheide

Der SV Glienicke/Nordbahn und der BSC Fortuna Glienicke bekommen auch für die Saison 2017/2018 Trainingszeiten auf dem Sportplatz Bieselheide. Das entschieden die Mitglieder des Sozialausschusses mehrheitlich. Notwendig wurde die Beratung im Sozialausschuss, weil ein Sportverein aus Schönfließ ebenfalls Nutzungszeiten für den Sportplatz, der sich im Eigentum der Gemeinde Glienicke befindet, beantragt hatte. Aus rein formalen Gründen - der Schönfließer Verein hatte die Frist für die Meldung seiner Mitgliederzahlen nicht eingehalten - wurde der Antrag des Schönfließer Vereins für dieses Jahr abgelehnt.

Die Verwaltung wurde gebeten, den Schönfließer Sportverein zum nächsten Treffen aller Sportvereine, die unsere Sportstätten nutzen, einzuladen, auch um zu erläutern, warum sie formal nicht berücksichtig werden können.

Zu Beginn der Beratung erläuterte ich als Vorsitzender des Sozialausschusses noch einmal den Zusammenhang zwischen Pachtvertrag, Nutzungsvereinbarung und Vergaberichtlinie für den Sportplatz in der Bieselheide: Als Pächter ist die Gemeinde Glienicke seit 2009 Eigentümerin des Platzes. Zuvor unterstützte sie die Gemeinde Mühlenbecker Land finanziell beim Kauf des Grundstückes und errichtete aus eigenen Mitteln einen zusätzlichen Bolzplatz auf dem Gelände, der vorwiegend von Jugendlichen aus Schönfließ genutzt wird. Die von den beiden Gemeinden abgeschlossene Nutzungsvereinbarung regelt, dass bei der Vergabe von Nutzungszeiten auch die Interessen der Sportvereine aus dem Nachbarort berücksichtigt werden. Die rein Glienicke interne Vergaberichtlinie räumt Sportvereinen aus dem Mühlenbecker Land einen zeitlichen Nutzungsumfang von derzeit 15 Prozent ein.

Diskutiert wurde im Ausschuss unter anderem die Frage, ob es richtig sein kann, dass Glienicker Vereine auf ihre Nutzungsanfragen für Sportstätten der Nachbargemeinde seit Jahren regelmäßig Absagen bekommen, während sie selbst eventuell Mannschaften abmelden müssen, weil Trainingszeiten auf dem Sportplatz Bieselheide in Frage stehen. 

Auch hier wurde die Verwaltung gebeten, „auf kurzem Weg“ den Austausch zu dieser Problematik mit der Nachbargemeinde zu suchen.

Ich persönlich stehe zu meiner Meinung, dass die Vergaberichtlinie dringend überarbeitungswürdig ist und der steigenden Mitgliederzahl unserer Sportvereine Rechnung tragen muss. Eine allgemeine Rangfolge der Nutzungsberechtigten, wie wir sie auch bei der Vergabe von Räumlichkeiten der Gemeinde zugrunde legen, sollte auch in der Vergaberichtlinie von Nutzungszeiten unserer Sportstätten Eingang finden.

Die Nutzungsvereinbarung selbst wird und wurde weder vom Ausschuss, noch von einzelnen Ausschussmitgliedern oder der Verwaltung zu irgendeinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Gerade weil uns allen ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zwischen den Gemeinden Mühlenbecker Land und Glienicke wichtig ist.

 

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