„Heute Sitzung der Gemeindevertretung. Auf der Tagesordnung u.a. eine wesentliche Entscheidung zum Moscheegrundstück — es wird sich zeigen, wem es wirklich ernst ist mit dem Bau von seniorengerechten kleineren Wohnungen und der Einrichtung eines Drogeriemarkts in Glienicke.“
So kündigt der Fraktionsvorsitzende der Glienicker CDU/FDP auf Facebook die heutige Sitzung der Glienicker Gemeindevertretung an. Doch geht es wirklich „nur“ um eine Entscheidung über seniorengerechte kleinere Wohnungen und einen Drogeriemarkt? WOHL KAUM!
Entstehen soll hier, auf dem sogenannten „Moscheegrundstück“ – einem Hanggrundstück zwischen dem Einkaufszentrum „Galerie Sonnengarten“ und der Grundschule sowie hinter dem Plattenbau an der Hauptstraße – ein Monumentalbau mit insgesamt sechs Etagen, vier Etagen ab der Ebene Ahornallee. Ganz bestimmt ein Hingucker, denn zu übersehen sein wird er kaum. Der private Investor, die IG Real Estate, möchte hier einen Block mit ca. 80 kleinen 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen sowie einer Gewerbefläche bauen. Auf der Gewerbefläche soll ein Drogeriemarkt entstehen.
In der heutigen Sitzung soll die Gemeindevertretung konkret das „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ über das gemeindeeigene Grundstück neben dem Plattenbau an der Hauptstraße beschließen. Denn dieses benötigt der Investor für die Erschließung der beiden geplanten Tiefgaragenebenen.
Ich werde heute Abend gegen das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über das Grundstück der Gemeinde stimmen. Und ja, ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die IG Real Estate dann dieses Objekt auf dem Moscheegrundstück nicht bauen wird.
Ablehnungsgrund 1: der Mietpreis
In der Diskussion in den Fachausschüssen wurde deutlich, dass der Investor die Wohnungen zu einem Preis pro Quadratmeter vermieten will, der deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Deshalb würde er auch keine Wohnungsbauförderung in Anspruch nehmen. Angeboten wurde von ihm, dass die Gemeinde 10 Prozent der Wohnungen anmieten könne. Die Gemeinde könnte also 8 Wohnungen zu einem hohen Mietpreis anmieten, die sie dann wiederum monatlich bezuschusst aus Steuermitteln vermieten könne. „Kleine seniorengerechte Wohnungen“ bedeutet eben nicht automatisch „bezahlbar“ oder gar „barrierefrei“!
Ablehnungsgrund 2: Absichtserklärung „Drogeriemarkt“